Das Diensthandy wird zum Standard

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Die Bereitstellung von Diensthandys für Arbeitnehmer in Deutschland ist innerhalb der vergangenen drei Jahre deutlich gestiegen. Nach Ergebnissen einer repräsentativen Befragung des Branchenverbands Bitkom verfügen aktuell 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, über ein mobiles Endgerät ihres Arbeitgebers. Im Jahr 2023 lag dieser Anteil laut der Untersuchung noch bei 46 Prozent.

Die statistischen Details der Erhebung verdeutlichen eine Verschiebung bei der Gerätenutzung im beruflichen Kontext. Von den befragten Personen erhalten 53 Prozent ein Mobiltelefon zur alleinigen Nutzung, während sich weitere 3 Prozent ein Gerät mit Kollegen teilen. Im Vergleich zum Zeitraum vor drei Jahren hat sich insbesondere der Anteil der persönlichen Dienstgeräte erhöht, der damals bei 44 Prozent lag.

Rückgang privater Endgeräte im Berufsalltag

Parallel zur häufigeren Ausgabe von Firmenoberflächen sinkt die Verwendung privater Smartphones für dienstliche Zwecke. Während im Vorjahr noch 36 Prozent der Befragten ihr privates Telefon im Job einsetzten, ist dieser Wert aktuell auf 26 Prozent gefallen. Laut Mitteilung des Verbands deutet dies auf eine striktere Trennung zwischen Berufs- und Privatleben in den Unternehmen hin.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder ordnet die Entwicklung als strukturelle Entscheidung der Arbeitgeber ein. „Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen damit stärker auf eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung“, sagt Rohleder laut dem Verband. Zudem sei es für Betriebe sinnvoll, Geräte zentral bereitzustellen und zu verwalten.

Private Nutzung wird zur Regel

Ein wesentlicher Aspekt der Bereitstellung ist die Erlaubnis zur privaten Verwendung der Hardware. Nach Angaben der Studie dürfen 93 Prozent der Diensthandy-Besitzer ihr Gerät auch außerhalb der Arbeitszeit nutzen. Dieser Anteil ist im Vergleich zu 88 Prozent im Jahr 2023 leicht gestiegen. Lediglich 3 Prozent der Arbeitnehmer ist die private Nutzung ihres Diensttelefons untersagt.

Die Akzeptanz dieser Regelung unter den Beschäftigten ist hoch. Von denjenigen, denen eine private Nutzung gestattet ist, machen 88 Prozent tatsächlich Gebrauch davon. Vor drei Jahren lag dieser Wert noch bei 78 Prozent. Nur 9 Prozent der Berechtigten verzichten trotz vorliegender Erlaubnis darauf, das Gerät für private Zwecke einzusetzen.

Notwendigkeit klarer Nutzungsregeln

Angesichts der Vermischung von privater und beruflicher Kommunikation mahnt der Verband zur rechtlichen Absicherung. Rohleder betont in der Mitteilung die Bedeutung von Nutzungsvereinbarungen. Wenn ein Diensthandy privat genutzt werde, sollten Unternehmen klare Regeln zu Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz sowie IT-Sicherheit und Support festlegen.

Die Datengrundlage der Analyse bildet eine Umfrage unter 1.006 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Darunter befanden sich 495 Teilnehmer, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mobil telefonieren. Die Ergebnisse spiegeln die aktuelle Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt im Bereich der mobilen Kommunikation wider.


 

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