Dehoga: "Gastgewerbe droht das dritte Verlustjahr in Folge"

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die vom Statistischen Bundesamt vermeldeten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2022 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 22,1 Prozent gegenüber 2019 (nominal -13,1 Prozent). Auch der Juni liegt mit einem realen Umsatzverlust von 11,5 Prozent unter 2019 (nominal 0,0 Prozent) (Tageskarte berichtete).

„Die Lage ist extrem herausfordernd, da die Branche zeitgleich mit explodierenden Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal konfrontiert ist“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). Insbesondere bei den Energiekosten sei ein Ende der Preisspirale nicht absehbar. Erschwerend hinzu kämen die geplanten Corona-Maßnahmen.

„Die Branche befürchtet wieder massive Umsatzverluste wie im letzten Winter“, so Zöllick. Diese lagen damals trotz Öffnung im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 real bei einem Minus von über 30 Prozent. „Die Halbjahresbilanz zeigt, dass das dritte Verlustjahr in Folge droht. Die existenziellen Sorgen und Nöte der Unternehmer wachsen erneut“, warnt der Dehoga-Präsident.

Am höchsten fallen die Umsatzeinbußen in der Beherbergungsbranche aus: Sie liegen von Januar bis Juni 2022 real bei 25,1 Prozent (nominal -18,6 Prozent) gegenüber 2019. Es folgen die Caterer mit Verlusten von real 21,3 Prozent (nominal -13,4 Prozent). Das Gaststättengewerbe weist in seiner Halbjahresbilanz ebenfalls ein zweistelliges Minus von real 20,5 Prozent (nominal -9,0 Prozent) auf.

Erst nach Auslaufen der Corona-Auflagen Ende März hat sich die Nachfrage in den meisten Betrieben gut entwickelt. Doch explodierende Kosten, die hohe Inflationsrate, Fachkräftemangel und drohende Corona-Auflagen lösen Verunsicherung bis hin zu existenziellen Ängsten aus. Vehement fordert Dehoga-Präsident Zöllick eine Deckelung der Energiekosten sowie verlässliche Perspektiven und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

„Deshalb ist die Fortgeltung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen für die Zukunftssicherung der Branche unabdingbar“, appelliert Zöllick. Die Maßnahme war zur Stärkung der Gastronomie zum 1. Juli 2020 eingeführt worden und ist aktuell befristet bis Ende des Jahres. Zöllick mahnt nachdrücklich: „Mit der Entfristung werden die dringend benötigten Perspektiven geschaffen. Gleichzeitig wird damit die längst überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen hergestellt. Essen zur Mitnahme sowie Essenslieferungen und das Essen im Restaurant müssen weiterhin einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden. Die Corona-Pandemie hat allen die hohe gesellschaftliche Relevanz gastronomischer Betriebe verdeutlicht. Restaurants und Cafés sind wichtige Orte der Begegnung. Sie schaffen Lebensqualität und erhöhen die Attraktivität in den Städten wie im ländlichen Raum. Die 7 Prozent Mehrwertsteuer müssen dauerhaft bleiben. Ansonsten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.

Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland ist offen für einen Jobwechsel. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed unter 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Dezember 2025 ergeben.

Viele Beschäftigte gehen trotz gesundheitlicher Beschwerden zur Arbeit, andere melden sich jedoch auch mal krank, obwohl sie arbeitsfähig sind. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der Pronovia BKK hervor.

Von Hotels bis Autobauer: Die Zahl der Insolvenzen ist 2025 höher gewesen als zur Finanzkrise 2009. Warum Experten keine schnelle Erholung sehen und was das für Mittelständler bedeutet.