DEHOGA-Umfrage: Im Herbst droht Pleitewelle im Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Trotz einer mancherorts guten Sommersaison ist die Lage vieler Betriebe in Gastronomie und Hotellerie weiterhin dramatisch. 57,5 Prozent der gastgewerblichen Betriebe sehen sich aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet. Besonders betroffen sind Betriebe, zu deren Gästen hauptsächlich Geschäftsreisende gehören. Das geht aus der aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor.

Der Lockdown im Frühjahr hat riesige Löcher in die Bilanzen der Gastronomen und Hoteliers gerissen. Auch nach der Wiedereröffnung ist die Branche aufgrund von Abstandsgeboten, Kapazitätsbegrenzungen und Reisebeschränkungen von Normalumsätzen weit entfernt. Auch im September beklagen 73,6 Prozent der befragten Unternehmer Umsatzverluste und zwar in Höhe von durchschnittlich immer noch gravierenden 46,3 Prozent. 26,4 Prozent der Betriebe melden keine Umsatzverluste. Hier blieb der Umsatz konstant oder ist sogar gestiegen. Der durchschnittliche Umsatzzuwachs betrug 14,9 Prozent.

Die Angst vor den kommenden Wochen ist groß. 81,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers sagen einen signifikanten Rückgang der Gästezahlen im Herbst im Vergleich zum Vorjahr voraus.

Die massiven Umsatzverluste sind für viele Betriebe durch nichts zu kompensieren. Bereits im Herbst droht eine Pleitewelle. Nach den vorliegenden Ergebnissen rechnet jeder siebte Betrieb (14,3 Prozent) damit, ab Oktober sein Geschäft aufgeben zu müssen. Besonders düster sind die Aussichten für Diskotheken und Clubs sowie Eventcaterer. Bei den Diskotheken- und Clubbetreibern stehen 94 Prozent vor der Geschäftsaufgabe, bei den Evencaterern 70,6 Prozent. 8,8 Prozent der Betriebe gehen davon aus, in den nächsten Wochen Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden zu müssen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.