DEHOGA-Webinare zur Kassenmeldepflicht 

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Seit 1. Januar 2025 gilt die Kassenmeldepflicht. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet sein. Zudem wird die Verfahrensdokumentation bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen immer wichtiger. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu Hinzuschätzungen und Steuernachforderungen führen.

DEHOGA-Webinare für Gastronomen und Hoteliers

Wir machen Sie fit für die Betriebsprüfung und erklären, was Sie jetzt tun müssen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Themen der Webinare:

  • Kassenmeldepflicht: Was muss wann gemeldet werden?
  • Verfahrensdokumentation: Warum ist sie Pflicht und was gehört rein?
  • Kassenführung: Worauf Prüfer besonders achten!
  • Kassen-Nachschau: So vermeiden Sie böse Überraschungen.
  • Praktische Tipps zur täglichen Umsetzung

Fünf Termine stehen zur Auswahl 

Die Termine sind:


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.