Der Biden-Effekt: Bin ich zu alt für meinen Job?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bin ich zu alt für meinen Job? Diese Frage musste sich zuletzt - vor den Augen der Weltöffentlichkeit - sogar der aktuelle US-Präsident Joe Biden stellen (lassen). Es ist aber auch eine Frage, die normale Berufstätige an der Kasse, im Büro und anderswo umtreibt. 

Der reguläre Renteneintritt mag klar geregelt sein, aber was ist, wenn ich merke, dass ich vorher ausscheiden oder, im Gegenteil, länger arbeiten will? Arbeitspsychologe Sebastian Jakobi und Rentenberater Rudi Werling geben Tipps für die Zeit rund um den großen Umbruch zwischen Erwerbsleben und Ruhestand.

Woran erkenne ich, dass ich zu alt für meinen Job bin?

Grundsätzlich ist das menschliche Gehirn bis ins hohe Alter in der Lage, noch etwas dazuzulernen. «Aber umso älter ich werde, desto schwieriger kann es sein, sich Neues anzueignen oder sich von Anforderungen, die das Leben stellt, zu erholen», sagt Sebastian Jakobi. 

Bemerken Sie anhaltende Erschöpfungsgefühle, eine verminderte Konzentrationsfähigkeit und längere Regenerationszeiten nach anstrengenden Tagen, können das Hinweise darauf sein, dass der Körper dem bisherigen Leistungspensum nicht mehr standhalten kann. 

Ebenso können Überforderungserfahrungen, etwa im Hinblick auf neue Technologien, oder ein ausgeprägtes Widerstandsgefühl gegenüber beruflichen Veränderungen Anzeichen dafür sein, dass man zu alt für das bisherige Berufsleben wird.

Mein Arbeitgeber will, dass ich gehe, ich bin aber noch nicht bereit: Was tun?

Wird die eigene Leistungsfähigkeit infrage gestellt, fühlt man sich schnell persönlich angegriffen. Bevor man in den Konflikt geht, rät Arbeitspsychologe Jakobi zuerst zur Selbstreflexion. «Es kann sein, dass die erste Reaktion Widerstand ist.» Um dann nicht im Abwehrmodus zu verharren, sollte man sich fragen, ob man wirklich noch weiter arbeiten will - oder ob es gerade nur darum geht, sich zu behaupten. Womöglich sei eine Trennung objektiv betrachtet gar nicht das Schlechteste. 

Um für sich selbst Klarheit zu schaffen, können Gespräche mit vertrauenswürdigen Kollegen, der Familie oder Karriereberatern helfen. Der nächste Schritt sei die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. «Dabei sollte ich auch der Frage nachgehen, ob sich der Arbeitgeber überhaupt von mir trennen will.» Denn manchmal handele es sich schlicht nur um ein Gefühl, so Jakobi.

Ein Feedback zur eigenen Arbeitsleistung könne dabei helfen, das Selbstbild mit dem Fremdbild abzugleichen. Und: Damit gebe man dem Arbeitgeber die Chance, die für das Unternehmen eingebrachte Zeit wertschätzend anzuerkennen. 

Noch nicht bereit für die Rente: Was kann ich tun?

Bleibt es bei dem Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es sich lohnen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Arbeitsrechtliche Beratungen können beispielsweise dabei helfen, Abfindungsregelungen zu prüfen.

Wer sich dann vom Arbeitgeber trennt und trotzdem noch beruflich aktiv bleiben will, sollte sich aktiv auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Also Perspektiven abklopfen und den Lebenslauf aktualisieren. «Wenn ich den in der Schublade habe, fühle ich mich oft schon mal wohler», so Jakobi. Was auch helfen kann: ein Profil auf einem Job-Portal anlegen oder dieses aktualisieren. «Es gibt auch die Möglichkeit, als Berater oder Mentor tätig zu werden», schlägt der Psychologe vor. 

Abhängig von Branche, Arbeitgeber und den eigenen Wünschen kann es sinnvoll sein, nach Lösungen für einen Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente zu suchen. Eine Option ist laut dem Pforzheimer Rentenberater Rudi Werling die sogenannte Altersteilzeit. 

Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unterschiedlich gestaltet sein kann. Eine beliebte Variante ist das sogenannte Blockmodell: In insgesamt vier Jahren Altersteilzeit arbeitet man die ersten beiden voll, im zweiten Block dann gar nicht mehr. Über die gesamte Zeit bekommt man dann zum Beispiel das halbe Entgelt - je nach Vereinbarung kann es aber auch mehr sein. 

Frühzeitig in Rente: Welche Möglichkeiten gibt es?

Während die einen sich ein Leben ohne Arbeit nicht vorstellen können, möchten andere so früh wie möglich raus aus dem Erwerbsleben. Die Gründe dafür sind individuell - entsprechend vielfältig sind die Rentenmodelle. Rentenberater Werling rät: unbedingt rechtzeitig beraten lassen. 

Grundsätzlich gilt: Die Regelaltersrente ist der Standard. Die entsprechende Grenze gibt an, ab welchem Alter einem die volle Rente ohne Abschläge zusteht. Diese wird bis 2031 je nach Geburtsjahr von 65 auf 67 Jahre angehoben. 

Eine weitere Möglichkeit, um abschlagsfrei in Rente zu gehen, ist die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte - diese wird nach 45 Versicherungsjahren erreicht. Mit Abschlägen in Rente gehen kann, wer auf eine Versicherungszeit von 35 Jahren kommt, das heißt dann Altersrente für langjährig Versicherte. Wichtig: Auch hier gelten individuelle Altersgrenzen, die Sie Ihrer Rentenauskunft entnehmen oder in einer Beratung erfragen können.

Sind es vor allem körperliche Einschränkungen oder Erkrankungen, die zur Rente führen, spricht man von einer Rente wegen Erwerbsminderung. Auch hier gibt es Unterschiede: Bei der vollen Erwerbsminderung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer täglich nur bis zu drei Stunden arbeiten. Die teilweise Erwerbsminderung lässt eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden zu. 

Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist, dass in den fünf Kalenderjahren vor dem Leistungsfall mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung geleistet wurden.

Gut zu wissen: Die Rente wegen Erwerbsminderung erlaubt nur bis zu gewissen Grenzen einen Zuverdienst. «Diesen Zuverdienst muss man melden», sagt Rentenberater Werling. Denn er könne sich gegebenenfalls auf die Gewährung der Rente auswirken. «Man sollte deshalb vorab schauen, dass die Zuarbeit mit dem Rentenrecht im Einklang ist.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.