Deutliches Lohnplus im Bremer Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für die rund 15 000 Beschäftigten der Hotel- und Gastgewerbebranche haben sich Gewerkschaft und Arbeitgeber in Bundesland Bremen auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Entgelte steigen demnach in einem ersten Schritt zum 1. April je nach Gehaltsstufe zwischen 5,0 und 8,5 Prozent. Zum 1. Oktober folgt eine weitere Anhebung zwischen 3,7 und 11,8 Prozent, wie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätte (NGG) am Montag mitteilte. Auch wegen der wenig vorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie wurde eine kurze Laufzeit von zwölf Monaten bis 31. März 2023 vereinbart.

Mit dem Abschluss erhöhe sich der Stundenlohn für ungelernte Kräfte in der untersten Entgeltgruppe vom 1. April auf 11,00 Euro und vom 1. Oktober auf 12,30 Euro. Bei gelernten Kräften sind es den Angaben zufolge 13,10 Euro beziehungsweise 13,93. Die Arbeitgeberseite argumentierte in den Verhandlungen mit der weiterhin schwierigen Lage der Gastrobranche durch die Pandemie und den steigenden Preisen, die Gewerkschaft verwies auf die hohe Inflation und daraus resultierende Belastung für die Arbeitnehmer.

Die Lohnerhöhungen sind vor dem Hintergrund der künftig bundesweit geltenden Mindestlohnregeln zu sehen. Bislang liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli ist bereits eine Anpassung auf 10,45 Euro geplant. Am 1. Oktober dann soll das Niveau der Lohnuntergrenze einmalig außerhalb der üblichen Erhöhungsschritte auf 12 Euro angehoben werden. Mit dem Tarifabschluss liegt der Stundenlohn in Bremen auch bei ungelernten Kräften vom 1. Oktober an um 30 Cent über dem Mindestlohn.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.