DGB-Ausbildungsreport: Angehende Köche und Hotelfachleute oft unzufrieden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Angehende Friseure und Friseurinnen, Köchinnen und Köche, Kaufleute, Verkäufer und Hotelfachleute sind am wenigsten zufrieden mit der Qualität ihrer Ausbildung. Zufrieden sind hier nach eigenen Angaben teils deutlich unter zwei Drittel dieser Azubis. In anderen Bereichen - etwa bei den Steuerfachangestellten, Elektronikern und Fachinformatikern - sind es über 80 Prozent. Das geht aus einem neuen DGB-Ausbildungsreport (PDF) hervor. 

Insgesamt gestaltete sich die Ausgangssituation für Ausbildungssuchende laut dem Report 2024 etwas ungünstiger als 2023. 468.700 Ausbildungsverträge wurden neu abgeschlossen, das entspricht einem Rückgang um 0,5 Prozent. Gleichzeitig ist die Nachfrage junger Menschen nach einer Ausbildung leicht um 0,8 Prozent auf 557.100 gestiegen. Jede und jeder achte Suchende ging leer aus. 

DGB fordert mehr Ausbildung 

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte mehr Anstrengungen gegen den jahrelangen Trend sinkender Ausbildungsplatzangebote. Die Bundesregierung forderte Hannack auf, die angekündigte Entlastung für die Wirtschaft bei der Stromsteuer umzusetzen, so dass das Geld in Ausbildungsplätze investiert werden könnte. Nötig sei, den Betrieben zu helfen, künftig den Fachkräftebedarf selbst durch Ausbildung zu decken. «Deswegen muss die Ausbildungsgarantie erweitert werden.» 

Ausbildungsfremde Aufgaben 

Bei den ausbildungsfremden Tätigkeiten gäbe es trotz minimaler Fortschritte weiterhin Probleme, so der DGB. 14,7 Prozent der Befragten müssen immer oder häufig Aufgaben übernehmen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben – wie Kaffee kochen oder putzen. DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker sagte: «Für die Azubis heißt das ganz einfach, dass ihnen Zeit für die eigentlichen Ausbildungsinhalte fehlt.» Dies gefährde ihren Abschluss. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.