Dienstfahrzeug: Steuervorteil nutzen mit dem Fahrrad vom Chef

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bei der Anschaffung eines Fahrrades helfen. «Übereignet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad aus dem Unternehmensbestand oder auch ein speziell für einen Mitarbeiter erworbenes Fahrrad, kann dies steuerbegünstigt erfolgen», erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Die Übereignung des Fahrrades führt zwar grundsätzlich zu Arbeitslohn, aber der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, diesen Arbeitslohn pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. «Das ist vorteilhaft, weil mit der Pauschalversteuerung auf diesen Teil des Arbeitslohns keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind und der zusätzliche Arbeitslohn keine Auswirkungen auf den Steuersatz hat», erläutert Nöll. Es entsteht keine sogenannte Progressionswirkung.

Steuer kann auf Arbeitnehmer abgewälzt werden

Häufig trägt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, diese Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Voraussetzung für die günstige Pauschalversteuerung ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übereignet wird. Gehaltsumwandlungsmodelle profitieren nicht.

«Denkbar sind auch Gestaltungsmodelle bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für ein neues Fahrrad teilen», erklärt Nöll. Kostet das gewünschte Fahrrad beispielsweise 1500 Euro und der Arbeitgeber ist bereit, 1000 Euro zu übernehmen, kann der Arbeitnehmer die Differenz von 500 Euro zuzahlen. Die pauschale Steuer von 25 Prozent fällt dann nur auf 1000 Euro an.

E-Bike darf nicht zu schnell sein

Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelungen nur für Fahrräder und E-Bikes gelten, die kein Kraftfahrzeug sind. Das E-Bike darf also nur Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h unterstützen. Will der Arbeitgeber das Fahrrad nicht an den Arbeitnehmer übereignen, sondern es diesem lediglich zur Nutzung überlassen, ist dieser geldwerte Vorteil gänzlich steuerfrei, wenn es sich um ein konventionell angetriebenes Fahrrad oder um ein E-Bike mit einer Leistungsunterstützung von maximal 25 km/h handelt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.