Dienstreise, Kaffeepause, Arbeitsweg & Co: Was zählt zur Arbeitszeit dazu?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen: So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:

Umkleide- oder Vorbereitungszeit

Wer in seinem Unternehmen Schutz- oder Dienstkleidung tragen muss - etwa ein Overall mit Firmennamen, braucht mit dieser Kleidung nicht direkt zur Arbeit erscheinen. Er oder sie darf sich in den Räumen des Arbeitgebers umziehen - «und das ist ganz klar Arbeitszeit», sagt Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Anders sieht es aus, wenn keine Pflicht zu Schutz- oder Dienstkleidung besteht. «Kommt in solchen Fällen zum Beispiel jemand im Sportdress mit dem Rad zur Arbeit und zieht sich um, ist das reine Privatsache», erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Beschäftigte müssten dann also rechtzeitig in der Firma sein, dass genügend Zeit fürs Umziehen bleibt und sie pünktlich mit der Arbeit starten können.

Die Vorbereitungsphase, um etwa den Rechner hochzufahren, zählt indes klar zur Arbeitszeit. «Wer um 7.30 Uhr mit der Arbeit beginnen soll, muss nicht vor 7.30 Uhr an Ort und Stelle sein, um den PC zu starten», erklärt Britschgi.

Pausenzeiten

Generell haben Beschäftigte Anspruch auf eine Pause. Das ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Arbeitet jemand mehr als sechs Stunden, steht dieser Person eine Pausenzeit von 30 Minuten zu. Sind es mehr als neun Stunden, kann die Person 45 Minuten pausieren. «Beschäftigte können eine Pause stückeln, aber eine Pausenphase muss mindestens 15 Minuten umfassen», erklärt Bender.

Kaffee- oder Raucherpausen über die reguläre Pausenzeit hinaus zählen nicht zur Arbeitszeit. Beschäftigte müssen sich entsprechend ausstempeln, können aber meist die Zeit nacharbeiten.

Der Arbeitgeber muss laut Arbeitsstättenverordnung dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Bildschirmarbeit durch andere Beschäftigungen unterbrechen. Um die Augen zu erholen, sollte man am besten nach einer Stunde Bildschirmarbeit fünf bis zehn Minuten Pause machen. Um die Arbeitszeit zu nutzen, sollte man wenn möglich in dieser Zeit andere Aufgaben verrichten - etwa die Ablage sortieren.

Übrigens: Der Gang zur Toilette gilt nicht als Pause, sondern als kurzfristige Arbeitsunterbrechung. Kein Arbeitgeber kann dies einem Beschäftigten verwehren.

Arzttermine

Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, Arzttermine so zu legen, dass sie nicht mit der Arbeitszeit kollidieren. Nicht immer ist dies möglich, etwa bei einem Notfall oder wenn jemand in seiner Freizeit keinen freien Termin beim Arzt bekommt.

Dann muss der Arbeitgeber den Arztbesuch ermöglichen. «In diesen Fällen ist der Arztbesuch Arbeitszeit», erläutert Bender. Dann müssen Beschäftigte beim Arbeitgeber eine Arztbescheinigung abgeben.

Bereitschaftsdienste versus Rufbereitschaft

«Ein Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit», stellt Britschgi klar. In vielen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen sind Pauschalen für Bereitschaftsdienste festgelegt.

Anders ist es bei Rufbereitschaften - also Fälle, in denen Beschäftigte in ihrer Freizeit damit rechnen müssen, dass der Arbeitgeber sie zur Arbeit ruft. «Wenn der Ruf nicht erfolgt, ist die Rufbereitschaft auch keine Arbeitszeit», so Bender. Meldet sich der Chef oder die Chefin, ist die Arbeitszeit entsprechend zu bezahlen.

Fortbildungen und Dienstreisen

Fährt ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zu einer Fortbildung, fällt dies nicht unter die reguläre Arbeitszeit. Ordnet indes der Arbeitgeber sie an, gehört die Fortbildung zur Arbeitszeit, erklärt Britschgi.

Da Dienstreisen meist der Arbeitgeber angeordnet, zählen sie zur Arbeitszeit. Problematisch sind oft die Fahrtzeiten. «Wenn ich zum Beispiel im Zug sitze und selber entscheiden kann, was ich mache, gilt dies zumeist als Freizeit», so Britschgi.

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei der Zugfahrt jedoch auf dem Tablet ein Protokoll für den Arbeitgeber über einen Kundenbesuch schreibt, zählt dies als Arbeitszeit.

Arbeitsweg

Der Weg zur Arbeit ist zumeist reine Privatangelegenheit, also keine Arbeitszeit. «Verspäten sich Beschäftigte durch einen Warnstreik etwa bei der Bahn oder durch ein Unwetter, ist das ebenfalls ihre Sache», erläutert Bender.

Welche Konsequenzen eine Verspätung hat, hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell ab. Unter Umständen drohen Lohneinbußen, im Wiederholungsfall sogar eine Abmahnung. «Ein Sonderfall sind Außendienstler», sagt Bender. Begibt sich der Außendienstler von zu Hause aus zum ersten Kunden, dann ist dies Arbeitszeit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.