Dienstreise, Kaffeepause, Arbeitsweg & Co: Was zählt zur Arbeitszeit dazu?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen: So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:

Umkleide- oder Vorbereitungszeit

Wer in seinem Unternehmen Schutz- oder Dienstkleidung tragen muss - etwa ein Overall mit Firmennamen, braucht mit dieser Kleidung nicht direkt zur Arbeit erscheinen. Er oder sie darf sich in den Räumen des Arbeitgebers umziehen - «und das ist ganz klar Arbeitszeit», sagt Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf.

Anders sieht es aus, wenn keine Pflicht zu Schutz- oder Dienstkleidung besteht. «Kommt in solchen Fällen zum Beispiel jemand im Sportdress mit dem Rad zur Arbeit und zieht sich um, ist das reine Privatsache», erklärt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Beschäftigte müssten dann also rechtzeitig in der Firma sein, dass genügend Zeit fürs Umziehen bleibt und sie pünktlich mit der Arbeit starten können.

Die Vorbereitungsphase, um etwa den Rechner hochzufahren, zählt indes klar zur Arbeitszeit. «Wer um 7.30 Uhr mit der Arbeit beginnen soll, muss nicht vor 7.30 Uhr an Ort und Stelle sein, um den PC zu starten», erklärt Britschgi.

Pausenzeiten

Generell haben Beschäftigte Anspruch auf eine Pause. Das ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz. Arbeitet jemand mehr als sechs Stunden, steht dieser Person eine Pausenzeit von 30 Minuten zu. Sind es mehr als neun Stunden, kann die Person 45 Minuten pausieren. «Beschäftigte können eine Pause stückeln, aber eine Pausenphase muss mindestens 15 Minuten umfassen», erklärt Bender.

Kaffee- oder Raucherpausen über die reguläre Pausenzeit hinaus zählen nicht zur Arbeitszeit. Beschäftigte müssen sich entsprechend ausstempeln, können aber meist die Zeit nacharbeiten.

Der Arbeitgeber muss laut Arbeitsstättenverordnung dafür sorgen, dass Beschäftigte ihre Bildschirmarbeit durch andere Beschäftigungen unterbrechen. Um die Augen zu erholen, sollte man am besten nach einer Stunde Bildschirmarbeit fünf bis zehn Minuten Pause machen. Um die Arbeitszeit zu nutzen, sollte man wenn möglich in dieser Zeit andere Aufgaben verrichten - etwa die Ablage sortieren.

Übrigens: Der Gang zur Toilette gilt nicht als Pause, sondern als kurzfristige Arbeitsunterbrechung. Kein Arbeitgeber kann dies einem Beschäftigten verwehren.

Arzttermine

Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, Arzttermine so zu legen, dass sie nicht mit der Arbeitszeit kollidieren. Nicht immer ist dies möglich, etwa bei einem Notfall oder wenn jemand in seiner Freizeit keinen freien Termin beim Arzt bekommt.

Dann muss der Arbeitgeber den Arztbesuch ermöglichen. «In diesen Fällen ist der Arztbesuch Arbeitszeit», erläutert Bender. Dann müssen Beschäftigte beim Arbeitgeber eine Arztbescheinigung abgeben.

Bereitschaftsdienste versus Rufbereitschaft

«Ein Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit», stellt Britschgi klar. In vielen Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen sind Pauschalen für Bereitschaftsdienste festgelegt.

Anders ist es bei Rufbereitschaften - also Fälle, in denen Beschäftigte in ihrer Freizeit damit rechnen müssen, dass der Arbeitgeber sie zur Arbeit ruft. «Wenn der Ruf nicht erfolgt, ist die Rufbereitschaft auch keine Arbeitszeit», so Bender. Meldet sich der Chef oder die Chefin, ist die Arbeitszeit entsprechend zu bezahlen.

Fortbildungen und Dienstreisen

Fährt ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zu einer Fortbildung, fällt dies nicht unter die reguläre Arbeitszeit. Ordnet indes der Arbeitgeber sie an, gehört die Fortbildung zur Arbeitszeit, erklärt Britschgi.

Da Dienstreisen meist der Arbeitgeber angeordnet, zählen sie zur Arbeitszeit. Problematisch sind oft die Fahrtzeiten. «Wenn ich zum Beispiel im Zug sitze und selber entscheiden kann, was ich mache, gilt dies zumeist als Freizeit», so Britschgi.

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bei der Zugfahrt jedoch auf dem Tablet ein Protokoll für den Arbeitgeber über einen Kundenbesuch schreibt, zählt dies als Arbeitszeit.

Arbeitsweg

Der Weg zur Arbeit ist zumeist reine Privatangelegenheit, also keine Arbeitszeit. «Verspäten sich Beschäftigte durch einen Warnstreik etwa bei der Bahn oder durch ein Unwetter, ist das ebenfalls ihre Sache», erläutert Bender.

Welche Konsequenzen eine Verspätung hat, hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell ab. Unter Umständen drohen Lohneinbußen, im Wiederholungsfall sogar eine Abmahnung. «Ein Sonderfall sind Außendienstler», sagt Bender. Begibt sich der Außendienstler von zu Hause aus zum ersten Kunden, dann ist dies Arbeitszeit.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.

In unserer Folge des Hospitality Jobcast geht es um ein essentielles Führungsthema: Das Mitarbeitergespräch. Bei einigen löst allein der Gedanke an den Termin mit dem Vorgesetzten bereits Unbehagen aus. Wie eine neue Gesprächskultur geschaffen werden kann, berichtet Christian Henzler von Gründer von ⁠newworx.

Im Gastgewerbe sind Praktika schon lange einer der wichtigsten Wege, um junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen. Auch branchenübergreifend finden 61 Prozent der Unternehmen ihre Auszubildende über Praktika. Eine neue Webseite bündelt jetzt alle Informationen.