Diensttankkarte: Fristlose Kündigung nach privater Nutzung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bezahlt ein Arbeitnehmer den Sprit für sein Privatauto mehrmals mit einer Tankkarte, die ihm vom Arbeitgeber für den Dienstwagen überlassen wurde, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Und zwar auch ohne eine vorherige Abmahnung. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor, über die der Bund-Verlag berichtet. (Az.: 2 Sa 313/22)

Im konkreten Fall war ein Vertriebsmitarbeiter mit Dienstwagen nach der Dienstwagenrichtlinie seines Arbeitgebers verpflichtet, den Pkw bei Dienstreisen einzusetzen. Er durfte ihn aber auch für private Fahrten nutzen. Der Arbeitgeber trug nach der Richtlinie unter anderem die laufenden Betriebskosten.

Zum Betanken des Dienstwagens erhielt der Beschäftigte Tankkarten. Mit diesen zahlte er aber nicht nur den Sprit für seinen Dienstwagen, sondern auch für seine privaten Fahrzeuge - und ließ außerdem über die Diensttankkarte eine Cabrio-Pflege an einem seiner Privatautos vornehmen.

Als das herauskam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Der Vertriebsmitarbeiter zog dagegen vor Gericht - zunächst mit Erfolg.

 

Erste Instanz sieht Arbeitnehmer im Recht

Das Arbeitsgericht Lingen sah in der außerordentlichen Kündigung eine Verletzung des Ultima-Ratio-Prinzips. Danach hätte der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung als milderes Mittel eine Abmahnung aussprechen müssen.

Es sei nicht festzustellen, so das Arbeitsgericht, dass sich der Kläger bei Nutzung der Tankkarte darüber im Klaren gewesen sei, dass er eine Pflichtverletzung begehe, die das Vermögen des Arbeitgebers schädige. (Az.: 1 Ca 343/21)

Kein Flüchtigkeitsfehler, kein Versehen

Anders sah das hingegen das in zweiter Instanz mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht. Es gab dem Arbeitgeber Recht - und bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung sei eine Abmahnung entbehrlich gewesen.

Der Beschäftigte habe in 38 Fällen die Tankkarten pflichtwidrig entgegen der eindeutigen Regelung der Dienstwagenrichtlinie zum Betanken seiner Privatfahrzeuge benutzt. Aufgrund der Häufigkeit der fehlerhaften Nutzung liege also kein Flüchtigkeitsfehler oder ein einmaliges Versehen vor.

Eine Wiederherstellung des für das Arbeitsverhältnis notwendigen Vertrauens könnte durch den Ausspruch einer Abmahnung nicht mehr erwartet werden, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.