Vulgäre Kritik rechtfertigt ordentliche Kündigung nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vulgär geäußerte Kritik kann zulässig sein und rechtfertigt nicht unbedingt eine ordentliche Kündigung. Das entschied nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az: 3 SLa 699/24), auf das der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hinweist. 

In dem konkreten Fall arbeitete ein Mann seit 2020 in Nachtschicht im Verteilzentrum einer Handelsgruppe. Im April 2024 wurde er abgemahnt, weil er seinen Arbeitsplatz verlassen und seine Vorgesetzte beleidigt habe. Vier Monate später geriet er auch mit seiner neuen Vorgesetzten aneinander.

Handelt es sich um ein Missverständnis?

Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Mann deutlich gemacht haben, dass sie ihm nichts sagen könne. Sie sei noch ein Kind. Als diese ihn gebeten habe, die Halle zu verlassen, um sich zu beruhigen, habe der Kläger aufbrausend reagiert und auf Türkisch gesagt: «Du hast die Mutter der Schicht gefickt.» 

Dem widerspricht der Kläger. Er habe in türkischer Sprache gesagt «Du hast die Schichtmutter weinen lassen». Wegen der Entfernung und Lautstärke sei er missverstanden worden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann nach dem Streit ordentlich, der Mann klagte. 

Vulgäre Äußerung ja, Kündigung nein

In erster Instanz konnte er keinen Erfolg verbuchen, doch jetzt gab das Landesarbeitsgericht ihm tatsächlich recht. Obwohl er nach Ansicht des Gerichts in der Tat die Äußerungen im Wesentlichen so, wie von der Beklagten geschildert, getätigt hatte, habe er dies nicht als schwerwiegende, persönlich herabwürdigende Beleidigung gegenüber der Vorgesetzten gemeint. 

Das sei so auch nicht zu verstehen gewesen. Vielmehr handele es sich bei der Äußerung «eine in vulgärer Sprache geäußerte Kritik, die sich auf die Art und Weise der Schichtführung als solche» bezogen habe. Die ordentliche Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.