Diese drei Regeln gelten für die Krankmeldung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Krankheit im Job: Dieses Thema hat während der Pandemie eine neue Dimension erreicht. Trotzdem hat sich an den Grundregeln der Krankschreibung nichts geändert. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen sollten also alle Beschäftigten kennen.

Ist die Krankmeldung per Telefon, E-Mail oder SMS möglich?

«Ja, das geht», erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Düsseldorf. Wer die Krankmeldung telefonisch durchgibt, lässt im Idealfall den Partner oder eine andere nahe stehende Person zuhören. So kann der oder die Kranke im Zweifelsfall beweisen, dass der Anruf tatsächlich erfolgt ist. «Diejenigen, die eine Mail schicken, rufen am besten noch einmal an, um sicher zu sein, dass die Mail auch angekommen ist», so Windirsch. Gleiches gilt für eine Krankmeldung via SMS. «Vorsicht ist geboten bei einer Krankmeldung etwa über Whatsapp oder Telegram», sagt Stach. Denn es gilt: Arbeitnehmer tragen das Risiko einer fehlerhaften Datenübermittlung selbst.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?

Nein, sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Aber: «In Ausnahmen kann eine Pflicht zur Mitteilung bestehen», erklärt Windirsch. Etwa dann, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht, wie es bei Masern, Mumps, Hepatitis B oder eben auch Covid-19 der Fall ist. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht.

Wer unsicher ist, ob die Art seiner Krankheit mitteilungspflichtig ist oder nicht, kann den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt fragen, rät Stach.

Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

«Eine ärztliche Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen», sagt Windirsch. Wochenenden und Feiertage zählen dabei mit zur Frist. Andere Abmachungen - auch Abgaben bereits am ersten Krankheitstag können laut Stach in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder arbeitsvertraglich geregelt sein.

Die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen reicht aus. «Der Arbeitgeber hat allerdings ein Recht auf das Original», so Windirsch. Das kann ihm dann zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.