Menschen mit Behinderung - Neue Sätze bei der Ausgleichsabgabe gelten seit Jahresbeginn 2026

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen unterliegen in Deutschland der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung. Kommen Arbeitgeber dieser gesetzlichen Vorgabe nicht oder nur unzureichend nach, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert. Die Bundesagentur für Arbeit weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Fristen hin. Die Anzeige zur Berechnung der Abgabe für das vorangegangene Jahr 2025 muss bis spätestens zum 31. März 2026 eingereicht werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und etwaige Unklarheiten frühzeitig auszuräumen, wird eine zeitnahe Übermittlung der Daten empfohlen.

Erhöhung der Abgabesätze nach Beschäftigungsquote

Die Höhe der zu zahlenden Beträge ist an die durchschnittliche Zahl der Arbeitsplätze im Jahr sowie an die jeweilige Beschäftigungsquote gebunden. Bei einer Quote von drei Prozent bis unter fünf Prozent steigt die Abgabe pro unbesetztem Pflichtplatz auf 155 Euro, während zuvor 140 Euro fällig waren. Liegt die Quote zwischen zwei Prozent und unter drei Prozent, werden nun 275 Euro statt der bisherigen 245 Euro berechnet. Eine Quote von null bis unter zwei Prozent führt zu einer Zahlung von 405 Euro, was eine Steigerung gegenüber den früheren 360 Euro darstellt. Für Betriebe, die überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sieht die neue Regelung einen Satz von 815 Euro pro Monat und Arbeitsplatz vor, nachdem dieser zuvor bei 720 Euro lag.

Sonderregelungen für kleinere Unternehmen

Für kleinere Betriebe gelten weiterhin spezifische Staffelungen, die jedoch ebenfalls nach oben angepasst wurden. Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen zahlen bei der Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen künftig 155 Euro. Sollte in diesen Betrieben überhaupt kein schwerbehinderter Mensch tätig sein, beträgt die Abgabe 235 Euro. Zuvor lagen diese Werte bei 140 Euro beziehungsweise 210 Euro.

Bei Unternehmen, die weniger als 60 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt ausweisen, differenzieren die Sätze zwischen drei Stufen. Die Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen wird mit 155 Euro berechnet. Sinkt die Zahl auf weniger als eine Person, steigt der Betrag auf 275 Euro. Werden in dieser Betriebsgröße gar keine schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Abgabe von 465 Euro zu entrichten. Auch hier wurden die Sätze von ehemals 140 Euro, 245 Euro und 410 Euro entsprechend angehoben. Die Berechnung basiert stets auf der durchschnittlichen Anzahl der monatlich besetzten Stellen im gesamten Anzeigejahr.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.