Die GEMA weist darauf hin, dass für zahlreiche Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bislang keine Setlisten eingereicht wurden. Wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt, müssen diese sogenannten Musikfolgen spätestens bis zum 20. März 2026 bei der Organisation eingereicht werden.
Nach Angaben der GEMA betrifft die Frist Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufgeführt wurde. Die Setlisten dokumentieren, welche Werke bei einem Konzert oder einer Veranstaltung gespielt wurden und dienen der korrekten Abrechnung der Urheberrechte.
Nachberechnung möglich, wenn Setlisten fehlen
Die GEMA weist darauf hin, dass für Veranstaltungen ohne eingereichte Musikfolge eine Nachberechnung erforderlich werden kann. Grundlage für die Verteilung der Einnahmen an Komponisten, Textdichter und Musikverlage ist die genaue Dokumentation der gespielten Werke.
Laut Mitteilung der Organisation sollten Veranstalter daher prüfen, ob für ihre Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bereits entsprechende Setlisten vorliegen. Falls dies noch nicht geschehen ist, müssen die Angaben bis zur genannten Frist übermittelt werden.
Einreichung über Veranstaltungsübersicht möglich
Die GEMA stellt nach eigenen Angaben eine digitale Möglichkeit zur Einreichung der Setlisten zur Verfügung. Über die Veranstaltungsübersicht im Bereich „Meine Veranstaltungen“ können Veranstalter einen Einreichlink per E-Mail anfordern.
Dieser Link enthält laut GEMA bereits vorausgefüllte Daten zur jeweiligen Veranstaltung. Veranstalter können ihn anschließend direkt an die beteiligten Künstler weiterleiten, damit diese die gespielten Titel eintragen.
Bestätigung nach Übermittlung der Musikfolge
Nach Angaben der GEMA erhält die veranstaltende Person automatisch eine Bestätigung, sobald die Setlist übermittelt wurde. Damit wird dokumentiert, dass die notwendigen Angaben zur musikalischen Nutzung eingereicht wurden.
Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Vorgehen stellt die GEMA nach eigenen Angaben online zur Verfügung. Dort wird erläutert, wie die Setlisten übermittelt werden können und welche Schritte dafür erforderlich sind.
Die Organisation erinnert Veranstalter daher daran, ihre Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Musikfolgen rechtzeitig einzureichen.














