GEMA - Veranstalter müssen Setlisten für 2025 bis 20. März einreichen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die GEMA weist darauf hin, dass für zahlreiche Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bislang keine Setlisten eingereicht wurden. Wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt, müssen diese sogenannten Musikfolgen spätestens bis zum 20. März 2026 bei der Organisation eingereicht werden.

Nach Angaben der GEMA betrifft die Frist Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufgeführt wurde. Die Setlisten dokumentieren, welche Werke bei einem Konzert oder einer Veranstaltung gespielt wurden und dienen der korrekten Abrechnung der Urheberrechte.

Nachberechnung möglich, wenn Setlisten fehlen

Die GEMA weist darauf hin, dass für Veranstaltungen ohne eingereichte Musikfolge eine Nachberechnung erforderlich werden kann. Grundlage für die Verteilung der Einnahmen an Komponisten, Textdichter und Musikverlage ist die genaue Dokumentation der gespielten Werke.

Laut Mitteilung der Organisation sollten Veranstalter daher prüfen, ob für ihre Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bereits entsprechende Setlisten vorliegen. Falls dies noch nicht geschehen ist, müssen die Angaben bis zur genannten Frist übermittelt werden.

Einreichung über Veranstaltungsübersicht möglich

Die GEMA stellt nach eigenen Angaben eine digitale Möglichkeit zur Einreichung der Setlisten zur Verfügung. Über die Veranstaltungsübersicht im Bereich Meine Veranstaltungen können Veranstalter einen Einreichlink per E-Mail anfordern.

Dieser Link enthält laut GEMA bereits vorausgefüllte Daten zur jeweiligen Veranstaltung. Veranstalter können ihn anschließend direkt an die beteiligten Künstler weiterleiten, damit diese die gespielten Titel eintragen.

Bestätigung nach Übermittlung der Musikfolge

Nach Angaben der GEMA erhält die veranstaltende Person automatisch eine Bestätigung, sobald die Setlist übermittelt wurde. Damit wird dokumentiert, dass die notwendigen Angaben zur musikalischen Nutzung eingereicht wurden.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zum Vorgehen stellt die GEMA nach eigenen Angaben online zur Verfügung. Dort wird erläutert, wie die Setlisten übermittelt werden können und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Die Organisation erinnert Veranstalter daher daran, ihre Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 zu überprüfen und gegebenenfalls fehlende Musikfolgen rechtzeitig einzureichen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.

Die Frankfurter Mook Group kritisiert in einem Newsletter die wachsende Bürokratiebelastung in der Gastronomie. Das Unternehmen verweist auf Zahlen des DEHOGA und fordert einen Abbau regulatorischer Vorgaben.

Laut der aktuellen ifo Konjunkturumfrage sieht sich fast jedes fünfte Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie wirtschaftlich bedroht. Als Belastungen nennen die Betriebe unter anderem schwache Nachfrage, steigende Kosten und Bürokratie.

Trotz Firmenwagen das Privatauto genutzt? Wer so Dienstreisen macht, riskiert den Verlust des möglichen Steuervorteils. Warum Finanzämter künftig noch genauer hinschauen dürften.

Ein neuer Bewertungsreport von HolidayCheck untersucht Unterschiede im Umgang mit Online-Bewertungen zwischen den Generationen. Besonders die Generation Z bewertet laut Umfrage spontaner und stärker emotional geprägt.

Wenn der Chef die Urlaubswünsche für das ganze Jahr haben möchte, fängt das große Grübeln an. Denn nicht immer ist alles schon durchgeplant. Darf er das überhaupt verlangen?