Frühstücksbuffets und Pauschalen: Welche Mehrwertsteuerregeln gelten aktuell in Hotels und Restaurants?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für Speisen, während Getränke weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent versteuert werden müssen. Besonders für Gastronomen, die Kombinationsangebote wie Frühstücksbuffets oder Pauschalarrangements anbieten, schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit durch eine praxisnahe Regelung zur Aufteilung der Entgelte.

Die pauschale Aufteilung nach der 70/30-Regel

Für die Abrechnung von Verpflegungsangeboten, bei denen Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis verkauft werden, sieht das Ministerium eine Vereinfachung vor. Es wird nicht beanstandet, wenn der auf die Getränke entfallende Anteil pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises angesetzt wird. Die verbleibenden 70 Prozent gelten als Entgelt für die Speisen und unterliegen damit dem ermäßigten Steuersatz. Diese Regelung findet Anwendung bei Buffets sowie anderen Formen der Pauschalverpflegung.

In dem geänderten Umsatzsteuer-Anwendungserlass heißt es dazu wörtlich: „Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.“

Kalkulatorische Einzelermittlung als Alternative

Neben der pauschalen Methode steht es den Unternehmern frei, die Aufteilung des Verkaufspreises auf einer individuellen Basis vorzunehmen. Ein zulässiger Maßstab ist hierbei insbesondere das Verhältnis der jeweiligen Wareneinsätze. Wer sich für diese Methode entscheidet, muss bei der Preisermittlung für die Getränke mindestens die Sachkosten sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag einplanen. In diesem Fall ist der Betrieb jedoch verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen und Dokumentationen zu führen und diese für künftige Prüfungen der Finanzbehörden aufzubewahren.

Anpassungen bei Servicepauschalen im Hotelgewerbe

Die Neuregelung zieht auch Änderungen im Hotelgewerbe nach sich. Bei sogenannten Leistungspaketen, die neben der Übernachtung weitere Dienstleistungen in einer Servicepauschale zusammenfassen, wird das Verhältnis der Versteuerung angepasst. Künftig müssen im Rahmen einer pauschalen Aufteilung nur noch 15 Prozent des Gesamtpreises dem Regelsteuersatz unterworfen werden. Zuvor lag dieser Anteil bei 20 Prozent. Diese Änderung tritt zeitgleich mit der dauerhaften Absenkung der Steuer auf Speisen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die bayerischen Beherbergungsbetriebe haben im ersten Halbjahr mehr Gäste empfangen. Allerdings können nicht alle Bereiche des Tourismus profitieren - Gasthöfe und Pensionen leiden. Regional geht es vor allem für Mittelfranken nach oben.

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?