Frühstücksbuffets und Pauschalen: Welche Mehrwertsteuerregeln gelten aktuell in Hotels und Restaurants?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für Speisen, während Getränke weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent versteuert werden müssen. Besonders für Gastronomen, die Kombinationsangebote wie Frühstücksbuffets oder Pauschalarrangements anbieten, schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit durch eine praxisnahe Regelung zur Aufteilung der Entgelte.

Die pauschale Aufteilung nach der 70/30-Regel

Für die Abrechnung von Verpflegungsangeboten, bei denen Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis verkauft werden, sieht das Ministerium eine Vereinfachung vor. Es wird nicht beanstandet, wenn der auf die Getränke entfallende Anteil pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises angesetzt wird. Die verbleibenden 70 Prozent gelten als Entgelt für die Speisen und unterliegen damit dem ermäßigten Steuersatz. Diese Regelung findet Anwendung bei Buffets sowie anderen Formen der Pauschalverpflegung.

In dem geänderten Umsatzsteuer-Anwendungserlass heißt es dazu wörtlich: „Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.“

Kalkulatorische Einzelermittlung als Alternative

Neben der pauschalen Methode steht es den Unternehmern frei, die Aufteilung des Verkaufspreises auf einer individuellen Basis vorzunehmen. Ein zulässiger Maßstab ist hierbei insbesondere das Verhältnis der jeweiligen Wareneinsätze. Wer sich für diese Methode entscheidet, muss bei der Preisermittlung für die Getränke mindestens die Sachkosten sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag einplanen. In diesem Fall ist der Betrieb jedoch verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen und Dokumentationen zu führen und diese für künftige Prüfungen der Finanzbehörden aufzubewahren.

Anpassungen bei Servicepauschalen im Hotelgewerbe

Die Neuregelung zieht auch Änderungen im Hotelgewerbe nach sich. Bei sogenannten Leistungspaketen, die neben der Übernachtung weitere Dienstleistungen in einer Servicepauschale zusammenfassen, wird das Verhältnis der Versteuerung angepasst. Künftig müssen im Rahmen einer pauschalen Aufteilung nur noch 15 Prozent des Gesamtpreises dem Regelsteuersatz unterworfen werden. Zuvor lag dieser Anteil bei 20 Prozent. Diese Änderung tritt zeitgleich mit der dauerhaften Absenkung der Steuer auf Speisen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber mehr verdienen, ohne die Verdienstgrenze für einen Minijob zu überschreiten. Statt bisher 603 Euro sind dann bis zu 633 Euro im Monat möglich. Was Beschäftigte jetzt wissen sollten.

Das Gastgewerbe hat im August 2026 real 4,2 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Während die Gastronomie auch gegenüber Juli Umsatzeinbußen verzeichnete, legten Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen beim Umsatz im Monatsvergleich zu.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, besetzen Frauen nur weniger als ein Drittel der Führungspositionen. Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.