Frühstücksbuffets und Pauschalen: Welche Mehrwertsteuerregeln gelten aktuell in Hotels und Restaurants?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent für Speisen, während Getränke weiterhin mit dem Regelsatz von 19 Prozent versteuert werden müssen. Besonders für Gastronomen, die Kombinationsangebote wie Frühstücksbuffets oder Pauschalarrangements anbieten, schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit durch eine praxisnahe Regelung zur Aufteilung der Entgelte.

Die pauschale Aufteilung nach der 70/30-Regel

Für die Abrechnung von Verpflegungsangeboten, bei denen Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis verkauft werden, sieht das Ministerium eine Vereinfachung vor. Es wird nicht beanstandet, wenn der auf die Getränke entfallende Anteil pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises angesetzt wird. Die verbleibenden 70 Prozent gelten als Entgelt für die Speisen und unterliegen damit dem ermäßigten Steuersatz. Diese Regelung findet Anwendung bei Buffets sowie anderen Formen der Pauschalverpflegung.

In dem geänderten Umsatzsteuer-Anwendungserlass heißt es dazu wörtlich: „Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.“

Kalkulatorische Einzelermittlung als Alternative

Neben der pauschalen Methode steht es den Unternehmern frei, die Aufteilung des Verkaufspreises auf einer individuellen Basis vorzunehmen. Ein zulässiger Maßstab ist hierbei insbesondere das Verhältnis der jeweiligen Wareneinsätze. Wer sich für diese Methode entscheidet, muss bei der Preisermittlung für die Getränke mindestens die Sachkosten sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag einplanen. In diesem Fall ist der Betrieb jedoch verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen und Dokumentationen zu führen und diese für künftige Prüfungen der Finanzbehörden aufzubewahren.

Anpassungen bei Servicepauschalen im Hotelgewerbe

Die Neuregelung zieht auch Änderungen im Hotelgewerbe nach sich. Bei sogenannten Leistungspaketen, die neben der Übernachtung weitere Dienstleistungen in einer Servicepauschale zusammenfassen, wird das Verhältnis der Versteuerung angepasst. Künftig müssen im Rahmen einer pauschalen Aufteilung nur noch 15 Prozent des Gesamtpreises dem Regelsteuersatz unterworfen werden. Zuvor lag dieser Anteil bei 20 Prozent. Diese Änderung tritt zeitgleich mit der dauerhaften Absenkung der Steuer auf Speisen zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Teilzeitquote in Deutschland klettert im zweiten Quartal 2026 auf einen neuen Rekordwert über 40 Prozent, während die Zahl der Vollzeitstellen insbesondere in der Industrie rückläufig ist.

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Frankreich ist bekannt für seine Käsespezialitäten. Für die Herstellung typischer Sorten gelten teils strenge Regeln. Warum werden sie wegen der Dürre aufgeweicht?

 

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.