Diese drei Regeln gelten für die Krankmeldung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Krankheit im Job: Dieses Thema hat während der Pandemie eine neue Dimension erreicht. Trotzdem hat sich an den Grundregeln der Krankschreibung nichts geändert. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen sollten also alle Beschäftigten kennen.

Ist die Krankmeldung per Telefon, E-Mail oder SMS möglich?

«Ja, das geht», erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in Düsseldorf. Wer die Krankmeldung telefonisch durchgibt, lässt im Idealfall den Partner oder eine andere nahe stehende Person zuhören. So kann der oder die Kranke im Zweifelsfall beweisen, dass der Anruf tatsächlich erfolgt ist. «Diejenigen, die eine Mail schicken, rufen am besten noch einmal an, um sicher zu sein, dass die Mail auch angekommen ist», so Windirsch. Gleiches gilt für eine Krankmeldung via SMS. «Vorsicht ist geboten bei einer Krankmeldung etwa über Whatsapp oder Telegram», sagt Stach. Denn es gilt: Arbeitnehmer tragen das Risiko einer fehlerhaften Datenübermittlung selbst.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?

Nein, sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Aber: «In Ausnahmen kann eine Pflicht zur Mitteilung bestehen», erklärt Windirsch. Etwa dann, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht, wie es bei Masern, Mumps, Hepatitis B oder eben auch Covid-19 der Fall ist. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht.

Wer unsicher ist, ob die Art seiner Krankheit mitteilungspflichtig ist oder nicht, kann den Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt fragen, rät Stach.

Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

«Eine ärztliche Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen», sagt Windirsch. Wochenenden und Feiertage zählen dabei mit zur Frist. Andere Abmachungen - auch Abgaben bereits am ersten Krankheitstag können laut Stach in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder arbeitsvertraglich geregelt sein.

Die Bescheinigung einzuscannen und zu mailen reicht aus. «Der Arbeitgeber hat allerdings ein Recht auf das Original», so Windirsch. Das kann ihm dann zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.