Direktionsrecht: Was der Arbeitgeber vorschreiben darf

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht räumt es dem Arbeitgeber ein, etwa Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich Anweisungen geben darf. Seine Grenzen findet das Direktionsrecht im billigen Ermessen, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

Was heißt das genau? Der Arbeitgeber müsse seine Interessen mit denen der Arbeitnehmer gerecht abwägen. So ist es in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. Dabei muss der Arbeitgeber zum Beispiel auf familiäre Belange wie Kinderbetreuung oder eine Behinderung Rücksicht nehmen.

Direktionsrecht hat Grenzen

Sind Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -ort oder die Aufgaben ohnehin durch den Arbeitsvertrag konkret und abschließend festgelegt, bleibt laut Marx kein Raum mehr für das Weisungsrecht.

Teilzeitkräfte etwa, in deren Arbeitsvertrag die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage oder Tageszeiten beschränkt ist, müssen nicht davon abweichen, wenn der Arbeitgeber das verlangt.

Auch Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, in einem Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften können nicht durch das Weisungsrecht ausgehebelt werden. Wer allerdings rechtmäßige Weisungen des Arbeitgebers nicht beachtet, muss mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.