Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weihnachtsstollen, Fresskörbe mit Delikatessen oder vielleicht Tickets für Sportevents oder fürs Theater: Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit der Geschenke, manchmal auch im beruflichen Umfeld, zum Beispiel von Kunden. Doch dürfen Beschäftigte deren Weihnachtsgeschenke eigentlich annehmen?

«Ich rate Arbeitnehmern hier grundsätzlich zur Vorsicht», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Er empfiehlt: zunächst einmal in den Arbeitsvertrag schauen. Denn die Annahme von Geschenken sei dort häufig verboten oder der Höhe des Werts nach limitiert. «Viele Unternehmen haben darüber hinaus Compliance-Regeln, die solche Fälle detailliert regeln», so Bredereck.

 

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte unterliegen besonders strengen Beschränkungen. «Hier sind dem Arbeitgeber sämtliche Vergünstigungen unverzüglich anzuzeigen», sagt Bredereck. «Angenommen werden dürfen sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.»

An die jeweils geltenden Regelungen beim Arbeitgeber sollte man sich dann auch unbedingt halten. Tut man das nicht, kann es durchaus ungemütlich werden. «Verstöße können zu einer Abmahnung, Kündigung und im Extremfall sogar zu einer Strafbarkeit führen», erklärt der Fachanwalt.

Angenommene Geschenke muss man offenlegen

Und auch wenn es keine expliziten Regelungen zur Annahme von Geschenken gibt, kann es zu Irritationen kommen, wenn ein Arbeitnehmer Geschenke entgegennimmt. «Insbesondere wenn die Geschenke wertvoll sind, könnte der Arbeitgeber vermuten, dass hier statt Dankbarkeit und Anerkennung für geleistete Dienste, Bestechung eigentliches Motiv ist», sagt Bredereck.

Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich also am besten beim Chef oder der Chefin, wie generell mit Kundengeschenken umgegangen werden sollte. Zwar sind kleine Aufmerksamkeiten von geringem Wert wie etwa bedruckte Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Pralinenschachteln häufig zulässig. Soweit der Wert von zehn Euro überschritten wird, sei aber in jedem Fall Vorsicht geboten, so Bredereck. «Vor der Annahme wertvoller Geschenke sollte man immer im Einzelfall noch einmal die Zustimmung einholen.»

Und was, wenn man das versäumt und ein Kundengeschenk bereits angenommen hat? Dann sei es sinnvoll, das Geschenk umgehend gegenüber dem Vorgesetzten offenzulegen, rät Bredereck, und um Mitteilung zu bitten, wie weiter vorgegangen werden soll. Sein Tipp: Auch gegenüber dem Kunden die jeweiligen Regelungen offen kommunizieren, «um hier zum Beispiel Kundenbeziehungen durch eine Ablehnung des Geschenks nicht zu gefährden».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.