Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Weihnachtsstollen, Fresskörbe mit Delikatessen oder vielleicht Tickets für Sportevents oder fürs Theater: Die Advents- und Weihnachtszeit ist die Zeit der Geschenke, manchmal auch im beruflichen Umfeld, zum Beispiel von Kunden. Doch dürfen Beschäftigte deren Weihnachtsgeschenke eigentlich annehmen?

«Ich rate Arbeitnehmern hier grundsätzlich zur Vorsicht», sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Er empfiehlt: zunächst einmal in den Arbeitsvertrag schauen. Denn die Annahme von Geschenken sei dort häufig verboten oder der Höhe des Werts nach limitiert. «Viele Unternehmen haben darüber hinaus Compliance-Regeln, die solche Fälle detailliert regeln», so Bredereck.

 

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte unterliegen besonders strengen Beschränkungen. «Hier sind dem Arbeitgeber sämtliche Vergünstigungen unverzüglich anzuzeigen», sagt Bredereck. «Angenommen werden dürfen sie nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.»

An die jeweils geltenden Regelungen beim Arbeitgeber sollte man sich dann auch unbedingt halten. Tut man das nicht, kann es durchaus ungemütlich werden. «Verstöße können zu einer Abmahnung, Kündigung und im Extremfall sogar zu einer Strafbarkeit führen», erklärt der Fachanwalt.

Angenommene Geschenke muss man offenlegen

Und auch wenn es keine expliziten Regelungen zur Annahme von Geschenken gibt, kann es zu Irritationen kommen, wenn ein Arbeitnehmer Geschenke entgegennimmt. «Insbesondere wenn die Geschenke wertvoll sind, könnte der Arbeitgeber vermuten, dass hier statt Dankbarkeit und Anerkennung für geleistete Dienste, Bestechung eigentliches Motiv ist», sagt Bredereck.

Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich also am besten beim Chef oder der Chefin, wie generell mit Kundengeschenken umgegangen werden sollte. Zwar sind kleine Aufmerksamkeiten von geringem Wert wie etwa bedruckte Feuerzeuge, Kugelschreiber oder Pralinenschachteln häufig zulässig. Soweit der Wert von zehn Euro überschritten wird, sei aber in jedem Fall Vorsicht geboten, so Bredereck. «Vor der Annahme wertvoller Geschenke sollte man immer im Einzelfall noch einmal die Zustimmung einholen.»

Und was, wenn man das versäumt und ein Kundengeschenk bereits angenommen hat? Dann sei es sinnvoll, das Geschenk umgehend gegenüber dem Vorgesetzten offenzulegen, rät Bredereck, und um Mitteilung zu bitten, wie weiter vorgegangen werden soll. Sein Tipp: Auch gegenüber dem Kunden die jeweiligen Regelungen offen kommunizieren, «um hier zum Beispiel Kundenbeziehungen durch eine Ablehnung des Geschenks nicht zu gefährden».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.