Einzelhandel, Food Trucks, Taxis - Münchner Wirtschaft profitiert von Wiesn-Auftakt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Eine Analyse des Finanztechnologie-Anbieters SumUp zeigt, dass die Händler in der bayerischen Landeshauptstadt ihre Einnahmen im Durchschnitt um fast 30 Prozent steigern konnten, verglichen mit einem normalen Septemberwochenende.

Einzelhandel und Food Trucks als größte Gewinner

Besonders stark profitierte der Einzelhandel. Hier stiegen die Einnahmen im Vergleich zu einem gewöhnlichen Septemberwochenende um mehr als 300 Prozent. Auch Food Trucks verzeichneten ein sehr erfolgreiches Auftaktwochenende, mit Einnahmen, die sich nahezu verdoppelten (+92,3 Prozent) und die Anzahl der Transaktionen um 145,1 Prozent zunahm.

Im Transportsektor konnten Taxiunternehmen und vergleichbare Fahrdienste ihre Einnahmen um 32,9 Prozent und die Transaktionen um 51,8 Prozent steigern. Restaurants und Cafés, die sich nicht direkt auf dem Festgelände befinden, verzeichneten ebenfalls ein moderates Plus von 31,1 Prozent bei den Einnahmen.

Zahlungsströme aus dem Ausland und Trinkgeld-Kultur

Die Analyse zeigt, dass ausländische Besucher einen bedeutenden Anteil am Umsatzwachstum haben. Sie sind für fast die Hälfte der Gesamteinnahmen verantwortlich und geben im Durchschnitt mehr als das Doppelte im Vergleich zu einem normalen Septemberwochenende aus. Die meisten Kartenzahlungen kommen von Gästen aus den USA und Großbritannien.

Die Auswertung von SumUp gibt auch Aufschluss über das Trinkgeldverhalten. Die Herkunft der Besucher hat dabei kaum einen Einfluss: Das Trinkgeld bei Kartenzahlungen lag im Schnitt bei 10 bis 11 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer enttäuscht im Januar. Am Bau hellte sich die Stimmung der Unternehmen auf. Den Trend sieht das Ifo auch im Handel. Im Dienstleistungssektor und im Tourismus trübte sich das Geschäftsklima hingegen ein.

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.