EU-Gericht weist Klagen gegen deutsche Corona-Beihilfen ab

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die deutschen Modeunternehmen Breuninger und Falke haben im Streit über deutsche Milliardenhilfen für Firmen vor dem Gericht der EU eine Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch die Klagen gegen eine Genehmigung der Corona-Beihilfen durch die EU-Kommission ab.

Der Beschluss der Kommission, mit dem die Hilfen genehmigt wurden, verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, hieß es. Gegen das Urteil kann vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

 

Die Bundesregierung unterstützte mit den angefochtenen Staatshilfen Firmen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019 verzeichnet hatten. Die EU-Kommission genehmigte dies.

Dagegen wehrten sich Breuninger und Falke. Weil die Beihilferegelung auf das gesamte Unternehmen abstelle und nicht nur auf einzelne Tätigkeiten, seien Unternehmen mit mehreren Tätigkeitsfeldern benachteiligt. Das sei Wettbewerbsverzerrung und europarechtswidrig, denn man sei veranlasst gewesen, Einschränkungen mit Mitteln aus nicht betroffenen Bereichen abzufedern, argumentierten die Kläger.

Dem folgte das Gericht nicht. Das Ziel der Staatshilfen war, die Existenzfähigkeit der von coronabetroffenen Betriebe sicherzustellen. Das hatte nach Ansicht des Gerichts keine unverhältnismäßig wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen.

Eine zweite Klage Breuningers gegen die Lockdown-Entschädigungen wurde als unzulässig abgewiesen.

Rechtssache T-260/21

Rechtssache T-525/21


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.