EuGH-Gutachten: Arbeitgeber muss beitragen, dass Urlaub nicht verfällt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass nicht genommener Urlaub in bestimmten Fällen doch nicht verjährt. Aus dem Schlussantrag von Generalanwalt Richard de la Tour vom Donnerstag geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, damit Urlaub nicht verfalle. So müsse der Arbeitnehmer etwa auf den übrigen Urlaub und entsprechende Fristen hingewiesen werden. Das Gutachten ist zwar rechtlich nicht bindend, oft folgen ihnen die Richter am EuGH jedoch. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland, bei dem eine Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin ihren gesetzlichen Mindesturlaub nicht völlig in Anspruch nahm. Sie begründete dies mit dem hohen Arbeitsaufwand in der Kanzlei und forderte eine Abgeltung der Urlaubstage.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte geurteilt, dass der Arbeitgeber auf entsprechende Fristen hätte hinweisen und nun die Abgeltung für die Urlaubstage zahlen müsse. Das folgende Revisionsverfahren setzte das Bundesarbeitsgericht dann aus, um den EuGH um eine Vorentscheidung zu bitten, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjähren kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auffordert, seinen Urlaubsanspruch zu nehmen.

Aus dem Gutachten von de la Tour geht hervor, dass weder die im deutschen Recht vorgesehene Verjährungsfrist noch ihre Länge grundsätzlich problematisch seien. Jedoch könne die Verjährungsfrist frühestens zu dem Zeitpunkt beginnen, an dem der Arbeitgeber auf die Fristen hingewiesen habe. Wenn der Arbeitnehmer keine Kenntnis davon habe, könne die Frist nicht beginnen. In dieser Auslegung stünde das deutsche Recht mit der dreijährigen Verjährungsfrist nicht dem EU-Recht entgegen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.

Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erreicht. Das meiste Geld bekamen Unternehmen aus dem Gastro- und Hotelgewerbe.

Drinks nach Feierabend und witzige Memes in der Chatgruppe: Freundschaften auf der Arbeit sind für viele etwas Gutes. Trotzdem kann die Work-Life-Balance darunter leiden. Wie Sie Grenzen setzen.

Die Siegerinnen und Sieger der Bayerischen Jugendmeisterschaften 2024 in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen stehen fest. Den ersten Platz in der Mannschaftswertung holte sich die Städtische Berufsschule für Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe München.

Beim Blick in den Kalender traut man seinen Augen kaum: Plötzlich steht da Urlaub, obwohl man gar keinen beantragt hat. Was Vorgesetzte in Sachen Urlaub vorgeben dürfen und was nicht.

In Deutschland sind Arbeitszeugnisse für Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Referenz. Da wäre es schön, wenn das Dokument auch ordentlich aussieht. Was dürfen Beschäftigte erwarten?

Vor über 500 Jahren erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das bekannte Reinheitsgebot für Bier. So lang sollten Sie Ihren Vorrat zwar besser nicht lagern. Doch eine Weile geht durchaus.

Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, kann gerichtlich prüfen lassen, ob das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde. Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen.

 

Die Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr nur verhalten aus, weil die Konjunktur weiter schwächelt. Immerhin läuft es bei den Lehrstellen etwas besser.

In wenigen Wochen startet die Fußball-EM in Deutschland. Die Vorfreude vieler Fußballfans steigt. Aber wie sieht es bei den Hoteliers und Gastronomen aus? Rechnen Deutschlands Gastgeber in der Zeit vom 14. Juni bis 14. Juli mit mehr Geschäft? Der DEHOGA bittet um ein Stimmungsbild, um Anfragen qualifiziert behandeln zu können.