Fahrrad vom Chef: Das sind die steuerlichen Regelungen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Fahrrad als umweltfreundliche Alternative zum Auto? Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten Dienst- oder Betriebsräder an - zum Beispiel über ein Leasingmodell. «Das kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile mit sich bringen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dabei ist aber grundsätzlich zwischen zwei Varianten von Diensträdern zu unterscheiden.

Erhält ein Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein Dienstfahrrad, das er auch privat nutzen darf, muss er diesen Bonus nicht versteuern. Entscheidend ist dabei aber, dass das Rad wirklich als Extra zum Gehalt überlassen wird. Dazu sollte die Überlassung des Dienstrads am besten in einem eigenständigen Vertrag oder zumindest im Arbeitsvertrag gesondert vereinbart werden, rät der Bund der Steuerzahler.

Ob das Fahrrad dabei Unterstützung von einem E-Motor hat oder nicht, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind lediglich Räder, deren Motor eine Geschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde unterstützt und damit versicherungspflichtig sind - solche Zweiräder gelten als Fahrzeuge und unterliegen der Versteuerung von E-Fahrzeugen. Bei handelsüblichen E-Bikes ist das aber nicht der Fall.

Steuerbegünstigung bei Jobrad und Co. 

Deutlich häufiger verbreitet in der Praxis: Fahrrad-Leasingmodelle à la Jobrad, Lease a Bike und Co. mittels Entgeltumwandlung. Hier least der Arbeitgeber ein Dienstrad und überlässt es Beschäftigten zur Nutzung. Dafür verzichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Dauer der Rad-Überlassung auf einen Teil ihres Bruttolohns in Höhe der Leasingrate. Für diese Dienstrad-Variante gibt es keine Steuerbefreiung.

Beschäftigte, die das Angebot des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, müssen den geldwerten Vorteil, den sie durch die private Nutzung des Rads erzielen, versteuern - aber das zumindest vergünstigt. Seit 2020 muss nur noch ein Viertel des Bruttolistenpreises des Rads mittels der sogenannten Ein-Prozent-Regelung als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Als Bruttolistenpreis gilt dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Rads. Dieser wird dann zu 25 Prozent angesetzt und auf volle 100 Euro abgerundet. Ein Prozent auf den sich daraus ergebenden Betrag muss dann monatlich als geldwerter Vorteil verteuert werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.