Fahrtkostenangabe in Steuererklärung gründlich berechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Steuererklärung können berufsbedingte Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Finanzämter erkennen für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zum Job 30 Cent als Werbungskosten an. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Die Entfernungspauschale gibt es aber nur für Tage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich im Büro gearbeitet haben. Deswegen muss in der Steuererklärung die genaue Anzahl der Präsenzarbeitstage angegeben werden. Krankheits-, Urlaubs- und Homeofficetage zählen nicht dazu.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät, für die Angabe der Präsenzarbeitstage besonders penibel nachzurechnen. Der Grund: Finanzämter schauen laut VLH inzwischen genauer hin, ob die Angaben plausibel sind. Bis vor Kurzem sei es übliche Praxis der Finanzbehörden gewesen, bei einer Fünf-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten anzuerkennen. Durch die Corona-Pandemie und vermehrte Homeoffice-Möglichkeiten habe sich das allerdings geändert.

Online-Rechner hilft bei der Ermittlung

Gibt es Ungereimtheiten bei den Angaben, kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordern, die Anzahl der Arbeitstage nachzuweisen - etwa durch ein Schreiben des Arbeitgebers. Werden in der Steuererklärung wiederholt zu viele Präsenzarbeitstage angegeben, droht laut VLH im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

Besonders simpel lässt sich die Anzahl der Arbeitstage mit einem Online-Rechner der VLH ermitteln. Dort sind für jedes Bundesland Wochenenden und entsprechende Feiertage berücksichtigt. Wer dazu noch seine Abwesenheitstage aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Homeoffice angibt, bekommt den benötigten Wert angezeigt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?