Feuerlöscher in Restaurant und Hotel: Wie viele und welche?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im Anfangsstadium können mit ihnen gelöscht werden - wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hilfreiche Tipps: 

Zunächst müssen natürlich ausreichend und geeignete Feuerlöscher im Betrieb vorhanden sein. Aber Hand aufs Herz: Wer weiß genau, welche Feuerlöscher man im Betrieb braucht, wieviele Feuerlöscher schon da und ob die richtigen Geräte dabei sind?

Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ im Internet. In vier Schritten überprüft man damit, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen und die rechtlich vorgeschriebenen, sogenannten „Löschmitteleinheiten“ im Betrieb vorhanden sind: 

  • Brandklasse angeben, 
  • Brandgefährdung bestimmen,
  • Löschmitteleinheiten berechnen,
  • Löschvermögen checken.

Geräte prüfen – Handhabung üben

Damit ist’s aber noch nicht getan: Die geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Zahl müssen jederzeit leicht erreichbar und zugänglich sein – möglichst in sicherem Abstand zu potenziellen Brandherden. Die Aufbewahrungsorte sind mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher gekennzeichnet. Wenn sie nicht gut sichtbar sind, müssen Aufbewahrungsorte mit Zusatzzeichen markiert werden, zum Beispiel einem Richtungspfeil oder Winkelschildern.

Damit die Löscher im Fall der Fälle sicher funktionieren, müssen sie alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, und zwar von Fachleuten. Zur Kontrolle wird eine Prüfplakette angebracht. So kann jeder erkennen, ob und wann das Gerät letztmals gecheckt wurde und wann das wieder gemacht werden muss.

Ganz wichtig: Das im Feuerlöscher enthaltene Löschmittel muss zum Löschen der brennenden Stoffe geeignet sein (z. B. Flüssigkeiten wie Benzin, Feststoffe wie Holz und Kartons, oder Gas). Man erkennt das an der sogenannten Brandklasse, die auf dem Feuerlöscher steht (Buchstabe A, B, C, D, F). Für Fettbrände braucht man spezielle Löscher. Aufschluss gibt hier schnell das Piktogramm der Brandklasse F oder bei älteren Feuerlöschern der ergänzende Hinweis "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".

Nicht zuletzt will der Umgang mit einem Feuerlöscher geübt sein. Wer erst die Bedienungsanleitung des Löschers studieren muss, verliert wertvolle Zeit und hat dann gegen Feuer schlechte Karten. Denn wenn's brennt, kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man lernen. Am besten bei Löschübungen, die jeder Mitarbeiter einmal mitmachen sollte. 

Weitere Informationen auf den Internetseiten der BGN:
BGN-Branchenwissen Brandschutz (https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/brandschutz)
Berechnungs-Tool „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ (https://bgn-akzente.de/meldungen/diese-feuerloescher-braucht-man)

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für Arbeitgeber ist die Urlaubszeit mehr als nur eine organisatorische Herausforderung: Es geht um rechtliche Fallstricke und finanzielle Risiken. Zwei Fachanwälte erklären, worauf Unternehmen besonders achten sollten.

Von der beschlossenen zweistufigen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns werden laut Statistischem Bundesamt vor allem Arbeitnehmerinnen und Menschen in den östlichen Bundesländern profitieren. Besonders stark betroffen ist dabei das Gastgewerbe.

Wie Arbeitnehmer ihre Pause nutzen, steht ihnen frei. Sie ist private Zeit - und damit meist nicht versichert. Manchmal sind es aber zumindest Wege, die man zurücklegt. Worauf es dabei ankommt.

Die Menschen in Deutschland konsumieren nicht mehr so viel Brot wie noch vor ein paar Jahren. Pro Haushalt wurde im vergangenen Jahr im Schnitt 4,3 Kilo weniger Brot gekauft als 2019.

Eine aktuelle Studie von Mondelez International zeigt: Snacks sind für 89 Prozent der Deutschen eine Belohnung und tragen zum Wohlbefinden bei. Insbesondere Schokolade ist für sieben von zehn Befragten unverzichtbar.

Geld statt Freizeit: Sich den Urlaub einfach auszahlen lassen? Wer das anstrebt, stößt als Arbeitnehmer meist auf Grenzen. Ein Fachanwalt erklärt, wann das zulässig ist – und wann nicht.

Eine aktuelle Umfrage von IWSR Bevtrac zum Konsumentenverhalten enthüllt, dass die Generation Z, entgegen der verbreiteten Annahme, nicht grundsätzlich abstinenter lebt als ältere Altersgruppen. Die Ergebnisse zeigen vielmehr eine Annäherung des Trinkverhaltens der Gen Z an das anderer Generationen, in einigen Fällen sogar einen Gegentrend zur Mäßigung.

Im wohlhabendsten Landkreis Deutschlands Starnberg leben offenkundig auch die gesündesten Arbeitnehmer. Erwerbstätige aus dem oberbayerischen Kreis fehlen sowohl im bundes- als auch im bayernweiten Vergleich am seltensten bei der Arbeit.

Kostendruck und Personalmangel machen dem Gast- und Reisegewerbe in Norddeutschland das Leben schwer. Entsprechend bewerten sie in einer Umfrage auch ihre Situation.

Sommerzeit ist Urlaubszeit – aber das heißt für die meisten nicht, dass Diensthandy und Laptop auch wirklich aus bleiben. Zwei Drittel der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub machen, sind währenddessen dienstlich erreichbar.