Feuerlöscher in Restaurant und Hotel: Wie viele und welche?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im Anfangsstadium können mit ihnen gelöscht werden - wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hilfreiche Tipps: 

Zunächst müssen natürlich ausreichend und geeignete Feuerlöscher im Betrieb vorhanden sein. Aber Hand aufs Herz: Wer weiß genau, welche Feuerlöscher man im Betrieb braucht, wieviele Feuerlöscher schon da und ob die richtigen Geräte dabei sind?

Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ im Internet. In vier Schritten überprüft man damit, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen und die rechtlich vorgeschriebenen, sogenannten „Löschmitteleinheiten“ im Betrieb vorhanden sind: 

  • Brandklasse angeben, 
  • Brandgefährdung bestimmen,
  • Löschmitteleinheiten berechnen,
  • Löschvermögen checken.

Geräte prüfen – Handhabung üben

Damit ist’s aber noch nicht getan: Die geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Zahl müssen jederzeit leicht erreichbar und zugänglich sein – möglichst in sicherem Abstand zu potenziellen Brandherden. Die Aufbewahrungsorte sind mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher gekennzeichnet. Wenn sie nicht gut sichtbar sind, müssen Aufbewahrungsorte mit Zusatzzeichen markiert werden, zum Beispiel einem Richtungspfeil oder Winkelschildern.

Damit die Löscher im Fall der Fälle sicher funktionieren, müssen sie alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, und zwar von Fachleuten. Zur Kontrolle wird eine Prüfplakette angebracht. So kann jeder erkennen, ob und wann das Gerät letztmals gecheckt wurde und wann das wieder gemacht werden muss.

Ganz wichtig: Das im Feuerlöscher enthaltene Löschmittel muss zum Löschen der brennenden Stoffe geeignet sein (z. B. Flüssigkeiten wie Benzin, Feststoffe wie Holz und Kartons, oder Gas). Man erkennt das an der sogenannten Brandklasse, die auf dem Feuerlöscher steht (Buchstabe A, B, C, D, F). Für Fettbrände braucht man spezielle Löscher. Aufschluss gibt hier schnell das Piktogramm der Brandklasse F oder bei älteren Feuerlöschern der ergänzende Hinweis "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".

Nicht zuletzt will der Umgang mit einem Feuerlöscher geübt sein. Wer erst die Bedienungsanleitung des Löschers studieren muss, verliert wertvolle Zeit und hat dann gegen Feuer schlechte Karten. Denn wenn's brennt, kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man lernen. Am besten bei Löschübungen, die jeder Mitarbeiter einmal mitmachen sollte. 

Weitere Informationen auf den Internetseiten der BGN:
BGN-Branchenwissen Brandschutz (https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/brandschutz)
Berechnungs-Tool „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ (https://bgn-akzente.de/meldungen/diese-feuerloescher-braucht-man)

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.