Finanzierungslösungen im Hotel- und Gaststättengewerbe

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Das Gastgewerbe mag verschiedenste Ausprägungen und Nischen kennen. Zwischen der reinen Gründung eines Hauses sowie dessen weiterem Wachstum existiert jedoch eine übergreifende Konstante: Ohne passende Finanzierungen aus externen Quellen ist es häufig schwierig bis unmöglich, die angepeilten Ziele zu verwirklichen.

Bei derartiger Finanzierungslösungen splittet sich die Herangehensweise jedoch bereits wieder auf: Ähnlich, wie es nicht „das“ Hotel oder „das“ Restaurant gibt, existiert keine einheitliche Finanzierung, die für alle Häuser und Pläne (sowie deren Umfang und somit Finanzierungsbedarf) gleichermaßen geeignet wäre. In der Praxis haben Hoteliers und Gastronomen deshalb die Auswahl aus mehreren Herangehensweisen – von denen wir die wichtigsten auf den folgenden Zeilen vorstellen möchten.

1. Bankkredite als klassischer Weg

Wer sich für irgendeinen Grund Geld leihen möchte, der wird höchstwahrscheinlich als erstes an ein Finanzinstitut herkömmlicher Prägung denken. Das heißt also ein (Geschäfts-)Kredit einer Bank. Auch bei der Gründung und Erweiterung im Gastgewerbe ist dies ein probater – und naheliegender – Weg.

Doch so simpel die Herangehensweise auf den ersten Blick erscheinen mag, so schwierig kann es in der Praxis sein, sie als (angehender) Gastgewerbetreibender wirklich nutzen zu können. Das gilt insbesondere für geplante Gründungen.

Um einen solchen Bankkredit zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Hotelier oder Gastronom in spe muss eine positive Bonität und hohe Kreditwürdigkeit nachweisen können. Je nach Ausgestaltung des Kredits ist hierzu mitunter eine weitere Person als Bürge erforderlich.
  2. Für die unternehmerische Verwendung der Mittel muss es einen überzeugenden Businessplan geben. Wie dieser aussehen kann, zeigen Musterpläne aus dem Netz. Im Übrigen gilt: Je plausibler, begeisternder und detaillierter, desto überzeugender.
  3. Der Kreditnehmer muss Sicherheiten vorweisen können. Das kann ein bereits angesprochener Bürge sein, ebenso jedoch weitere Geschäftspartner. Wirksam ist überdies einschlägige Berufserfahrung. Die überzeugendste Sicherheit ist allerdings Eigenkapital oder geldwerter Besitz – dies kann durchaus die Gastro-Immobilie selbst sein.

Das Problem hieran: Reguläre Banken sind per se nicht gerade dafür bekannt, allzu freigiebig Kredite an Selbstständige zu vergeben, das Gastgewerbe macht hierbei keine Ausnahme. Der Grund: Selbstständige stellen aus Sicht vieler Bankiers immer ein größeres Risiko dar als Angestellte oder gar Beamte mit ihren planbaren Fixeinkünften.

Selbst langjährig erfolgreiche Gewerbetreibende bekommen das häufig zu spüren, wenn die Kreditsumme eine bestimmte Schwelle erreicht. Eine neue Kücheneinrichtung mag sich vielleicht so finanzieren lassen. Eine komplette Neugestaltung des Hauses oder ein Anbau ist hingegen meist viel schwieriger auf diese Weise zu verwirklichen. Besonders schwierig kann es deshalb für Gründer sein, die noch gar keine (unternehmerischen) Erfolge vorzuweisen haben.

Doch selbst dort, wo Gastgewerbetreibende Bankiers theoretisch überzeugen könnten, gibt es oftmals noch einen Haken: Banken unterliegen sich ständig verschärfenden Eigenkapitalvorschriften. Vereinfacht ausgedrückt entscheidet eine komplexe Ermittlung der Risikogewichte, wie viel Geld solche Häuser verleihen dürfen.

Mitunter kann ein Finanzierungsprojekt deshalb schlicht „Pech“ haben, weil die Gewichtung der Bank sprichwörtliche Fesseln anlegt. Die Bank würde vielleicht gerne, sie darf aber nicht, weil sie bereits viele laufende Kredite hat und somit höchstens noch Mittel für sehr risikoarme Projekte vergeben dürfte.

2. Private Equity als Alternative

Die erwähnten Regularien für die Banken sorgen bereits seit einigen Jahren für eine sich ständig vergrößernde Finanzierungslücke im gesamten unternehmerischen Bereich. Der Bedarf ist vorhanden, kann jedoch nicht wie gewünscht auf klassischem Weg gestillt werden.

Diese Situation erklärt, warum seit zirka der Jahrtausendwende und besonders seit der Finanzkrise 2008 Private-Equity-Firmen (PE) hierzulande enorme Zuwächse verbuchen konnten. Sie unterliegen als privatwirtschaftliche Finanzierungsgesellschaften nicht den strengen Regeln klassischer Finanzinstitute.

Dadurch können sie Risiken deutlich freier bewerten und in aus ihrer Sicht lohnenswerte Projekte investieren. Gastgewerbetreibende gehören definitiv zu den Profiteuren dieses Trends. Zudem existieren derartige Private-Equity-Gesellschaften mit Fokus auf verschiedene Bedürfnisse. Immobilien spielen hierbei aufgrund des besonders hohen Finanzbedarfs eine zentrale Rolle. Sie werden durch spezielle Partner bedient, die sich nur auf Immobilienprojekte konzentrieren. Ebenso lassen sich jedoch PE-Lösungen für andere Bereiche des Gastgewerbes finden.

In der Praxis laufen diese Finanzierung häufig auf ein sogenanntes Mezzanine-Modell hinaus. Dabei handelt es sich um Mittel, die je nach Vertragsgestaltung sehr frei ausgeformt werden können. Möglich ist eine Charakterisierung als klassisches Fremdkapital (Private Debt) ebenso wie eine Herangehensweise, bei der die Mittel als Eigenkapital bilanziert werden können – durch den großen Handlungsspielraum der PE-Gesellschaften ist dies meist nur Verhandlungssache.

Interessant ist eine solche Eigenkapitalstärkung zudem, um das erwähnte (rechnerische) Finanzierungsrisiko für klassische Banken zu reduzieren. Heißt, Gastgewerbetreibende, die zuvor eine Absage für einen Kredit erhielten, können mitunter durch eine Mezzanine-basierte Eigenkapitalerhöhung nunmehr die zuvor zu hohen Hürden überwinden.

Ähnlich frei gestalten sich die Rückzahlungsmodalitäten. Typische Zinsmodelle sind hier möglich, aber häufig teurer als bei Bankkrediten. Alternativ bietet sich eine große Bandbreite zwischen stillen Teilhaberschaften und Genussscheinen an. Erneut ist hier alles meist nur Verhandlungssache.

3. Die öffentliche Hand als Mittelgeber

Unternehmen jeglicher Art sind durch ihre Bereitstellung von Arbeitsplätzen und die Zahlung von Steuermitteln ein unverzichtbares Asset für jeden Staat. Beim Gastgewerbe kommt hier noch eine große regionale Komponente hinzu: Insbesondere, was die touristische Attraktivität ganzer Regionen anbelangt, so steht und fällt vieles mit dem Vorhandensein einer guten gastgewerblichen Infrastruktur.

Diese Tatsachen sind der Grund dafür, warum Hoteliers und Gastronomen mit Finanzierungsbedarf durchaus darauf hoffen können, diesen Bedarf wenigstens teilweise durch öffentliche Fördermittel bestreiten zu können.

Derartige Mittel haben stets einen Vorteil: Sie sind mit Absicht niedrigschwellig und häufig vergleichsweise günstig gestaltet – die Zugangshürden sollen gering sein. Dem gegenüber steht jedoch eine Herausforderung: Es gibt für deutsche Gastgewerbetreibende eine nahezu gigantische Vielfalt von Möglichkeiten. Sie hängen nicht nur von Art und Umfang des Projekts ab, sondern oftmals von der Lage hinsichtlich des jeweiligen Bundeslandes. Oftmals sind die (jährlichen) Fördertöpfe zudem limitiert. Wer zu spät kommt, erhält nichts mehr.

Einen ersten Überblick kann die offizielle Förderdatenbank des Bundes geben. Jenseits davon sind Gastgewerbetreibende jedoch gut beraten, sich mit konkreten Wünschen an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) zu wenden. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) ist eine ähnlich gute Anlaufstelle, zudem regionale Tourismusverbände.

Interessant für Gründer dürften die Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sein. Sie bezuschussen den Start von Hotels und Gaststätten ebenso wie die Nachfolge bei bestehenden Häusern. Hier eine kleine Auswahl der Möglichkeiten:

  • Gründerkredite bis 125.000 Euro, wobei die KfW bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos übernimmt.
  • Eigenkapitalstärkungen bis 500.000 Euro, wobei in den ersten sieben Jahren nur Zinszahlungen geleistet werden müssen, keine Tilgungen.
  • Förderkredite für Start oder Erweiterung kleiner und mittlerer Unternehmen bis 25 Millionen Euro.

In der Praxis läuft es bei der Verwendung öffentlicher Mittel häufig auf ein gemischtes System hinaus. Das heißt, es kommen Gelder aus mehreren Quellen zum Einsatz – erneut diktiert hier die Natur des Projekts, was sinnvoll ist.

4. Die Crowd für alternative Ideen

Gewerbetreibende jeglicher Couleur unterliegen einer Krux:

  • Einerseits sind unkonventionelle Herangehensweisen nötig, um Alleinstellungsmerkmale zu erzielen;
  • andererseits wirken unkonventionelle Pläne auf viele potenzielle Mittelgeber aufgrund ihrer Natur abschreckend, da risikoreich.

Zumindest dann, wenn andere Möglichkeiten nicht wirksam (genug) sind, sollten Hoteliers und Gastronomen überlegen, die „Crowd“ für ihren Finanzierungsbedarf heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich drei definierte Herangehensweisen:

  • Crowdfunding: Meist für konkrete Projekte verwendet.
  • Crowdinvestment: Typischerweise gezielt zur Gründung ganzer Unternehmen genutzt.
  • Crowdlending: Hauptsächlich von Privatpersonen stammende Kredite für verschiedene Verwendungszwecke.

Für all diese drei Formen existieren im Netz verschiedene Plattformen. Ihr Vorteil ist der enorm einfache Zugang. Solange es Gastgewerbetreibende schaffen, sich und ihr Projekt hier attraktiv zu präsentieren, sind Grenzen nahezu nicht vorhanden.

Der Nachteil ist jedoch die völlige Abwesenheit von Garantien. Wo es ein interessantes Projekt binnen weniger Tage auf ein Vielfaches des anvisierten Finanzierungsbedarfs bringen kann, kann ein anderes mit etwas Pech die Schwelle nicht einmal ansatzweise erreichen. Hier zeigt sich die oftmals „unstete“ Natur der Internetgemeinschaft.

5. Brauereiverträge: Klassiker mit Hindernissen

Für die meisten Brauereien ist das Gastgewerbe der wichtigste Abnehmer ihrer Produkte. Demensprechend ist diesen Unternehmen an einer Stärkung des Gewerbes gelegen. Schon seit vielen Jahrzehnten sind deshalb Brauereiverträge ein bekanntes Bild in der europäischen Gastgewerbelandschaft.

Die Herangehensweise ist bestechend einfach:

  • Die Brauerei vergibt Kredite an Gastgewerbetreibende, finanziert häufig sogar Einrichtungen und Ähnliches.
  • Im Gegenzug verpflichten die Darlehensnehmer sich, eine bestimmte Menge an Getränken exklusiv von der Brauerei zu beziehen.

Hierin besteht jedoch der Haken an dem Prinzip: Das Getränkeportfolio wird dadurch eingeschränkt. Insbesondere, weil viele Verträge nicht nur typische Brauprodukte umfassen, sondern überdies alkoholfreie Getränke. Häufig werden zudem Firmenschilder und ähnliches mit dem Logo der Brauerei versehen.

Weiter verkompliziert wird diese Herangehensweise durch damit einhergehende Preisbindungen. Der Gastgewerbetreibende muss die Getränke zu den vorgeschriebenen Kosten beziehen, kann häufig nicht einmal mit dieser Brauerei weitere Preisverhandlungen eingehen.


 

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