Firmenwagen im Homeoffice: Bares Geld bei geringer Nutzung sparen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für den Arbeitsweg nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, berechnet der Arbeitgeber dafür in der Regel 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Entfernungskilometer im Monat.

Dabei werden pauschal 15 Tage pro Monat berücksichtigt - unabhängig davon, an wie vielen Tagen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wird. «Wird das Auto aber an weniger als 15 Tagen für den Arbeitsweg genutzt, kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen», erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Dabei werden für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer 0,002 Prozent des PKW-Bruttolistenpreises je Fahrt berechnet. Arbeitnehmer müssen die Tage aufzeichnen.

Korrektur über Steuererklärung

Stellen Arbeitnehmer am Jahresende fest, dass sie den Dienstwagen für Arbeitswege an weniger als 180 Tagen (12 Monate mal 15 Tage) genutzt haben, können sie dies über die Einkommensteuererklärung korrigieren. Der Nachteil: Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, die auf den erhöhten geldwerten Vorteil entfallen, werden nicht erstattet.

Anderes gilt, wenn der günstigere Ansatz des Firmenwagens gleich bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vorgenommen wird. Hier müssen Arbeitnehmer gut dokumentieren, wann der Dienstwagen stehen geblieben ist und dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Wechsel ist rückwirkend möglich

«Ein Wechsel der Bewertungsmethode des Firmenwagens bei der Lohnabrechnung des Arbeitgebers ist nun auch rückwirkend möglich», sagt Julia Jirmann mit Verweis auf eine Mitteilung der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein.

Voraussetzung bleibt aber, dass die Bewertung für das gesamte Jahr einheitlich nach einer Methode vorgenommen wird und die Aufzeichnungen vorliegen. Bisher sollte die Bewertungsmethode zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nun auch später prüfen, welche Methode günstiger ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?

Die Mittagspause in Deutschland schrumpft: Laut einer neuen Compass-Studie nehmen sich immer weniger Beschäftigte Zeit für eine Hauptmahlzeit, während der Stresspegel steigt. Die Ergebnisse verdeutlichen eine wachsende Schere zwischen dem Wunsch nach Erholung und der betrieblichen Realität.

Düsseldorf meldet für 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 5,67 Millionen. Während die Internationalisierung und das Messegeschäft boomen, kämpft die Hotellerie trotz Rekordnachfrage mit sinkenden Raten.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe sinkt erstmals seit einem Jahr wieder unter das Vorkrisenniveau. Während die Zahl der offenen Stellen leicht steigt, melden Hotellerie und Gastronomie wachsende Arbeitslosenzahlen.

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick