Firmenwagen im Homeoffice: Bares Geld bei geringer Nutzung sparen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für den Arbeitsweg nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, berechnet der Arbeitgeber dafür in der Regel 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Entfernungskilometer im Monat.

Dabei werden pauschal 15 Tage pro Monat berücksichtigt - unabhängig davon, an wie vielen Tagen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wird. «Wird das Auto aber an weniger als 15 Tagen für den Arbeitsweg genutzt, kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen», erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Dabei werden für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer 0,002 Prozent des PKW-Bruttolistenpreises je Fahrt berechnet. Arbeitnehmer müssen die Tage aufzeichnen.

Korrektur über Steuererklärung

Stellen Arbeitnehmer am Jahresende fest, dass sie den Dienstwagen für Arbeitswege an weniger als 180 Tagen (12 Monate mal 15 Tage) genutzt haben, können sie dies über die Einkommensteuererklärung korrigieren. Der Nachteil: Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, die auf den erhöhten geldwerten Vorteil entfallen, werden nicht erstattet.

Anderes gilt, wenn der günstigere Ansatz des Firmenwagens gleich bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vorgenommen wird. Hier müssen Arbeitnehmer gut dokumentieren, wann der Dienstwagen stehen geblieben ist und dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Wechsel ist rückwirkend möglich

«Ein Wechsel der Bewertungsmethode des Firmenwagens bei der Lohnabrechnung des Arbeitgebers ist nun auch rückwirkend möglich», sagt Julia Jirmann mit Verweis auf eine Mitteilung der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein.

Voraussetzung bleibt aber, dass die Bewertung für das gesamte Jahr einheitlich nach einer Methode vorgenommen wird und die Aufzeichnungen vorliegen. Bisher sollte die Bewertungsmethode zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nun auch später prüfen, welche Methode günstiger ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.