Flug fällt aus: Kann ich meine Urlaubstage verschieben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon vor Monaten den Urlaub geplant und dann kommt das Unberechenbare: wegen eines Warnstreiks fällt der gebuchte Flug aus. Die lang ersehnte Urlaubsreise fällt ins Wasser. Und nun? Können Beschäftigte bereits genehmigte Urlaubstage zurückgeben oder nach hinten verschieben, wenn sie neue Reisepläne machen müssen?

«Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer den Urlaub also kurzfristig absagen oder den Zeitraum ändern will, kann das nur in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Rückflug verschoben - Arbeitstage verpasst

Vor einem anderen Problem stehen Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken. Sie können dann nach dem Urlaub womöglich nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz sein. Was, wenn man nun Arbeitstage verpasst? Anspruch auf Vergütung gibt es für die ausgefallene Zeit keine, so Fachanwältin Oberthür. 

Wichtig: Beschäftigte sollten in jedem Fall ihren Arbeitgeber schnellstmöglich kontaktieren. Eventuell können dann Urlaubstage oder Überstunden genutzt werden, ein Lohnausfall kann so vermieden werden. Die gute Nachricht: Abmahnungen oder sogar Kündigungen sind in einem solchen Fall in der Regel aber nicht gerechtfertigt.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.