Fußball-EM 2024 - Berlin ist Public-Viewing-Meister

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Zur EM in Deutschland hat die Gema über 26.000 öffentliche Ausstrahlungsorte für Fernsehübertragungen gezählt, die eigens zur Europameisterschaft angemeldet wurden. Die meisten Public-Viewing-Standorte befinden sich in Berlin, gemessen an der Einwohnerzahl liegt Köln an der Spitze.

Die Fußball-EM 2024 im eigenen Land zu erleben, ist für Fußballfans und Sportbegeisterte ein besonderes Ereignis. Das gemeinsame Mitfiebern macht die Spiele zu emotionalen Erlebnissen. Die Gema-Zahlen zur Fußball-EM zeigen, dass viele Veranstalterinnen und Veranstalter eigens für das Sportevent Fernsehgeräte und Leinwände installieren. 

Bundesweit hatte die Gema über 26.000 EM-Lizenzen erteilt. Mit 2.335 öffentlichen EM-Ausstrahlungen ist Berlin klarer „Public-Viewing-Meister“, gefolgt von Köln mit 833 und München mit 803 Übertragungsorten. Besonders hoch ist die Public-Viewing-Dichte in den EM-Spielorten: Unter den Top-10 des GEMA Rankings befinden sich acht Städte, in denen die Spiele stattfinden. Bezogen auf die Einwohnerzahl herrscht die größte EM-Begeisterung in Köln mit 8,2 Public-Viewing-Locations pro 10.000 Einwohner.

Stadt           Anzahl Public-Viewing-Orte*

Berlin          2.335

Köln            833

München     803

Hamburg     771

Frankfurt     589

Stuttgart      366

Düsseldorf 359

Nürnberg    197

Dortmund    197

Wiesbaden 189

Hannover    188

Essen         183

Leipzig        182

Dresden      164

Bonn           142

Bremen       136

Karlsruhe    130

Mainz          122

Offenbach   118

Wuppertal   116

* Neuanmeldungen zur EM 2024: Restaurants und Kneipen, die bereits einen Jahresvertrag für die Musikwiedergabe via Fernsehen haben und die EM zeigen, sind in den Zahlen nicht enthalten.

Hintergrund: EM-Tarif der GEMA

Public Viewing ist auch immer ein „Public Listening“: Musikalische Beiträge rund um die Spiele bringen uns in Fußballstimmung und die Kommentare der Journalistinnen und Journalisten gehören zu einem EM-Abend untrennbar dazu. Die GEMA vertritt dabei die Rechte der Musikurheberinnen und -urheber sowie im Auftrag anderer Gesellschaften die Interpretinnen und Journalisten. Wer Public Viewing veranstaltet muss also bezahlen.


 

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