Gastgewerbe verzeichnet realen Umsatzrückgang im Jahr 2025

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das deutsche Gastgewerbe weist für das Jahr 2025 eine rückläufige Bilanz beim preisbereinigten Umsatz auf. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erwirtschaftete die Branche real 2,1 Prozent weniger als im Jahr 2024. In der nominalen Betrachtung, also ohne Bereinigung der Preissteigerungen, ergab sich hingegen ein Umsatzplus von 1,4 Prozent.

Ergebnisse für Beherbergung und Gastronomie

In der differenzierten Betrachtung der Branchenzweige verzeichnete die Beherbergung im Gesamtjahr 2025 ein reales Umsatzminus von 2,0 Prozent. Nominal stiegen die Erlöse in diesem Bereich um 0,8 Prozent. In der Gastronomie sank der Umsatz real um 2,2 Prozent, während er nominal um 1,8 Prozent über dem Vorjahresniveau lag.

Entwicklung im Dezember 2025

Im Dezember 2025 lag der Umsatz des Gastgewerbes kalender- und saisonbereinigt real um 1,2 Prozent und nominal um 0,6 Prozent unter dem Wert des Vormonats November. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2024 sank der Umsatz real um 2,0 Prozent, während er nominal um 1,6 Prozent stieg.

Innerhalb des Dezembers entwickelten sich die Sparten unterschiedlich: Während Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen im Vergleich zum November 2025 ein reales Plus von 0,6 Prozent (nominal 1,8 Prozent) erzielten, sank der Umsatz in der Gastronomie gegenüber dem Vormonat real um 2,1 Prozent und nominal um 1,8 Prozent. Im Vergleich zum Dezember 2024 verzeichnete die Gastronomie im Dezember 2025 ein reales Minus von 1,8 Prozent bei einem nominalen Plus von 1,4 Prozent.

Revision der Novemberzahlen

Das Statistische Bundesamt revidierte zudem die vorläufigen Ergebnisse für den November 2025. Demnach stieg der Umsatz gegenüber Oktober 2025 real um 2,4 Prozent und nominal um 2,6 Prozent. In der ersten Schätzung waren die Zuwächse mit real 2,5 Prozent und nominal 2,8 Prozent leicht höher angegeben worden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?