Gefälschter Impfausweis kann zu fristloser Kündigung führen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises beim Arbeitgeber kann nach einem Urteil des Kölner Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass die betroffene Arbeitnehmerin durch die Vorlage eines falschen Impfnachweises «das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt» habe. Die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber sei daher gerechtfertigt.

Das Unternehmen erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitnehmerin, die vor dem Arbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung geklagt hatte, betreute dort als Facharbeiterin Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehörten.

Bereits Anfang Oktober 2021 hatte das Unternehmen alle Mitarbeiter informiert, dass ab November 2021 nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine vor Ort wahrnehmen dürften. Daraufhin hatte die später gekündigte Mitarbeiterin gegenüber ihrem Teamleiter erklärt, sie sei mittlerweile geimpft und und hatte Anfang Dezember 2021 ihren Impfausweis bei der Personalabteilung vorgelegt. Im November und Dezember 2021 nahm sie weiterhin Außentermine wahr.

Doch ergab eine Überprüfung des Unternehmens nach Firmenangaben, dass die im Impfausweis der Klägerin ausgewiesenen Impfstoff-Chargen erst nach den im Impfausweis genannten Impfterminen verimpft wurden. Daraufhin kündigte das Unternehmen der Mitarbeiterin fristlos. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Köln ab. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt. Die Klägerin habe den Vorwurf, dass die Eintragungen in dem von ihr vorlegten Impfpass unzutreffend sind, nicht entkräften können.

Auch die sich durch das Verhalten der Arbeitnehmerin ergebende Missachtung der 2G-Regel im Präsenzkontakt zu Kunden sei nicht nur weisungswidrig, sondern stelle auch eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der Klägerin zur Wahrung der Interessen ihres Arbeitgebers dar. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.