Gehören kurze Kaffeepausen zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sich recken und strecken, einen Kaffee holen, den Augen etwas Erholung vom Bildschirm gönnen: Experten raten, neben einer Mittagspause auch regelmäßig Kurzpausen von etwa fünf Minuten zu machen. Aber gehören diese Pausen zur Arbeitszeit oder müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit im Zweifel dranhängen?

Ganz eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. «Das ist weitgehend nicht geregelt, zum Teil finden sich aber Regelungen an versteckten Stellen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

Grundsätzlich gibt es die Pausen, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind. «Die gehören nicht zur Arbeitszeit, und werden in der Regel auch nicht bezahlt», so der Arbeitsrechtsexperte. Im Tarifvertrag könne ausnahmsweise eine Bezahlung geregelt sein.

Pause für Raucher und Kaffeetrinker

Alles andere sind laut Schipp keine Pausen, sondern sogenannte Arbeitsunterbrechungen. Am Beispiel der Raucherpause, erklärt er, was dies bedeutet: «Das ist erstmal etwas, dass der Arbeitgeber gar nicht hinnehmen muss.»

Der Arbeitgeber könne also entweder verlangen, dass Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nachholen. Oder er kann die Raucherpausen ganz verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrechungen übertragen - etwa Kaffee- oder Bewegungspausen in der Arbeitszeit.

Regelmäßige Erholungszeiten einplanen

Anders sieht es wiederum bei «einer Reihe von Tätigkeiten aus, die regelmäßig Unterbrechungen fordern», sagt Schipp. So sind etwa bestimmte Erholungszeiten vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer dauerhaft eine FFP2-Maske tragen müssen.

Meist wird eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. Diese Pausenzeiten zählen dann zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch bezahlt.

Konkret geht es laut Schipp bei der Frage also darum zu prüfen, was denn nun zur Arbeitszeit zählt und was nicht: Wo steht geregelt, dass ich die Arbeit unterbrechen darf? Und wo ist geregelt, ob diese Zeit bezahlt wird oder nicht? (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.