Gema informiert über Musik-Gebühren für Weihnachtsmärkte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gestiegene Gema-Kosten für Musik auf Weihnachtsmärkten sorgten 2023 für viel Unmut bei den Kommunen in Deutschland. Um eine solche Situation in diesem Jahr zu vermeiden, setzt die Verwertungsgesellschaft nun auf ein breites Informationsangebot. 

Dieses umfasse einen gesonderten Info-Bereich auf der Gema-Website, Webinare und Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals, teilte eine Sprecherin in München mit. «Ziel ist es, Planungssicherheit herzustellen, damit alle Veranstalter wissen, welcher Tarif gilt und wie die Musik angemeldet wird», fügte Vorstandsmitglied Georg Oeller hinzu. 

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Verein mit Sitz in München. Sie vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder Hintergrundmusik im Einzelhandel. 

Unsicherheiten bei der Tarifanwendung

Neben der Art der gespielten Musik seien vor allem die Fläche des Marktes und die Zahl der Öffnungstage die wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Lizenzgebühr. Musik könne auf Weihnachtsmärkten zudem in unterschiedlicher Weise zum Einsatz kommen: im Hintergrund, aus Lautsprechern oder als Live-Darbietung auf der Bühne. 

An den Tagen mit Livemusik gelte der Tarif für Stadtfeste (U-ST), bei dem die gesamte Veranstaltungsfläche des Weihnachtsmarktes herangezogen werde. Werde die Musik nicht live, sondern über Lautsprecher, ausschließlich als Hintergrundmusik, von Tonträgern oder über das Radio abgespielt, gelten andere Tarife. 

Im vorigen Jahr hatten sich zahlreiche Kommunen über deutlich gestiegene Gema-Rechnungen für die Musik auf Weihnachtsmärkten beschwert. Aus Protest gab es in mehreren Städten einen «Tag der Stille» ohne Musik auf dem Weihnachtsmarkt. 

Die Gema hatte dazu mitgeteilt, dass sich die Berechnungsgrundlage nicht geändert habe. Allerdings hätten einzelne Weihnachtsmärkte deutlich zu kleine Veranstaltungsflächen gemeldet, seit 2022 würden diese erstmals überprüft. Aufgrund dieser «Unsicherheiten bei der Tarifanwendung», heißt es von der Gema, informiere man nun alle Veranstalterinnen und Veranstalter frühzeitig über die Musiknutzung auf ihren Weihnachtsmärkten. 

2023 lizenzierte die Gema nach eigenen Angaben die Musiknutzung auf rund 4.000 Weihnachtsmärkten in Deutschland. Diese hätten in der Regel eine Fläche von 100 bis 3.000 Quadratmetern gehabt, in Einzelfällen bis zu 10.000 Quadratmeter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.