Genau lesen: Was ein gutes Arbeitszeugnis ausmacht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

«Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig» - hinter einer solchen Formulierung vermutet man als Arbeitnehmer erst einmal gar nichts Schlechtes. In der Welt der Arbeitszeugnisse aber entspricht diese Bewertung der Schulnote 3. Da der weitaus größte Teil der Arbeitszeugnisse eine Gesamtnote 1 oder 2 enthält, ist das schon unterdurchschnittlich.

Aber warum sind Arbeitszeugnisse immer so positiv formuliert, obwohl eigentlich etwas ganz anderes gemeint ist? Nadine Absenger leitet den Bereich Recht und Rechtspolitik bei der Gewerkschaft Verdi und sagt: «Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur vollständig, wahrheitsgemäß, in sich widerspruchsfrei und verständlich geschrieben sein, sondern auch wohlwollend.» Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt.

«Natürlich ergibt sich da ein Spannungsfeld zwischen der Wahrheit, dem Wohlwollen und der Vollständigkeit - nicht alle Mitarbeiter können immer Bestleistungen erbringen», fügt Absenger hinzu. Daher hat sich eine Art eigene Sprache etabliert, die für Laien zunächst schwer verständlich ist.

Es kommt auf die Details an

Scheinbar kleine Varianzen in der Formulierung können einen großen Bewertungsunterschied ausmachen. So entspricht zum Beispiel die Formulierung «arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit» einer 1, «arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollen Zufriedenheit» dagegen einer 2 und «zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit» der Schulnote 3.

Bei schlechter Mitarbeit können Arbeitgeber auch «zu unserer Zufriedenheit» (Schulnote 4) schreiben, «im Großen und Ganzen (insgesamt) zu unserer Zufriedenheit» (Schulnote 5). Ein «hat sich bemüht» wäre dann schon Schulnote 6 - also «ungenügend».

Selbst Laien können ein gutes Arbeitszeugnis also daran erkennen, dass vor jeder Beurteilung ein «immer», «jederzeit» oder «stets» steht. Fachliteratur oder eine kurze Recherche im Internet können dabei helfen, die Formulierungen richtig zu übersetzen. «Wenn man sich als Mitarbeiter unsicher ist, kann man das Arbeitszeugnis auch prüfen lassen», empfiehlt Absenger.

Was ein vollständiges Zeugnis braucht

Neben der Sprache ist auch die Vollständigkeit ein Faktor, den Arbeitnehmer sich ansehen sollten. Laut Absenger gehört in ein gutes Arbeitszeugnis zuallererst der offizielle Firmenkopf, eine kurze Vorstellung des Mitarbeiters und der Firma selbst: «Zukünftige Arbeitgeber kennen ja oft nicht unbedingt das Unternehmen, aus dem ein Bewerber ausgeschieden ist.»

Dann sollte das Arbeitszeugnis die wesentlichen Tätigkeitsfelder des Mitarbeiters aufzählen und schließlich auch die Leistung und das Verhalten bewerten. Abschließend fügen viele Unternehmen noch eine Schlussformel ein, in der dem Mitarbeiter gedankt wird und ihm Wünsche für die Zukunft mit auf dem Weg gegeben werden.

Problematische Schlussformel

«Dieser letzte Teil kann in manchen Fällen ebenfalls problematisch werden», sagt Absenger. Rechtlich gebe es zwar keinen Anspruch auf diese Schlussformel. Falls sie aber in einem Arbeitszeugnis fehlt, wird dies von Personalern häufig als schlechtes Zeichen gedeutet.

«In der Endformal steht auch oft, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Fehlt ein solcher Satz, liegt der Schluss nahe, dass jemandem gekündigt wurde», so Absenger. Auch wenn dem Mitarbeiter innerhalb der Endformal nicht «weiterhin viel Erfolg», sondern nur «viel Erfolg» gewünscht wird, kann vermutet werden, dass er im Unternehmen nicht wirklich erfolgreich war.

Banale Gründe für schlechte Bewertungen

Vielfach hat ein schlechtes Arbeitszeugnis ganz banale Gründe. «Insbesondere bei kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung kann es vorkommen, dass das Arbeitszeugnis eigentlich gut gemeint ist, aber niemand die speziellen Formulierungen kennt», sagt Absenger. Oft könne ein klärendes Gespräch dann schon helfen. Im Ernstfall können Betroffene auch vor Gericht ziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

«Zu beachten ist hier, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, aber nur, wenn sie es innerhalb der festgelegten Frist explizit anfordern», unterstreicht Absenger. Normalerweise beträgt diese Frist drei Jahre, in manchen Arbeits- oder Tarifverträgen werde aber festgehalten, dass Arbeitnehmer teilweise nur drei Monate nach dem Ausscheiden noch Rechtsansprüche haben. «Deshalb würde ich jedem dringend empfehlen, zeitnah zu prüfen, ob ein zufriedenstellendes Arbeitszeugnis ausgestellt wurde.»

Bei der Bewerbung zählt nicht nur das Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine befriedigende Bewertung im Arbeitszeugnis, also auf die Note 3. Will der Arbeitnehmer eine bessere Note, steht er in der Pflicht zu beweisen, dass er ein besseres Zeugnis verdient hat. Umgekehrt steht der Arbeitgeber bei einer schlechteren Note in der Pflicht zu beweisen, warum der Mitarbeiter kein besseres Zeugnis bekommen soll.

In der Regel ist es die Aufgabe der zuständigen Führungskraft zu beurteilen, welche Note ein Mitarbeiter im Arbeitszeugnis bekommt, sagt Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. «Die Endnote kommt dann aufgrund der eigenen Leistung, aber auch im Vergleich mit den Kollegen zustande.»

«Natürlich ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Faktor, vor allem bei der Vorauswahl der Bewerber. Viel wichtiger ist aber im Endeffekt der Eindruck, den jemand beim Bewerbungsgespräch hinterlässt», sagt Stumpp. Zudem sei den Personalern bewusst, dass dieselbe Person in verschiedenen Teams unterschiedlich gut die eigene Leistungsfähigkeit abrufen kann. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Erhebung zeigt einen deutlichen Anstieg von Betriebsaufgaben im deutschen Mittelstand. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und fehlende Nachfolgelösungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmer ihr Geschäft aufgeben.

Die wirtschaftliche Verunsicherung wird laut einer Umfrage auch 2026 das Kaufverhalten der Deutschen prägen. Besonders für Kosmetik, Mode, Reisen und Gastronomie wollen die Befragten weniger ausgeben.

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.