Gerichtsurteil: Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht immer rechtens

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Fortbildungen von Arbeitnehmern kommt nicht selten der Arbeitgeber auf. Kündigt ein Mitarbeiter daber innerhalb einer vereinbarten Bindungsfrist, muss er die Fortbildungskosten erstatten. Dafür werden vorab Klauseln vereinbart. Die können aber unwirksam sein, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 1 Sa 503/19) zeigt. Die Klausel muss nach dem Grund des Ausscheidens differenzieren.

In dem verhandelten Fall, auf den der Bund-Verlag auf seinem Blog für Betriebsräte verweist, ging es um einen Krankenpfleger, der eine Weiterbildung absolviert hatte. Für den Lehrgang war er für insgesamt 670 Stunden freigestellt, erhielt aber weiterhin eine Vergütung in Höhe von 15 200 Euro. Der Lehrgang kostete zusätzlich 5300 Euro.

Als der Arbeitnehmer kündigte, verlangte sein Arbeitgeber die Rückzahlung aller Kosten in Höhe von 20 500 Euro. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage des Arbeitgebers ab. Die Rückzahlungsklausel war ausschließlich an eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers innerhalb der Bindungsfrist gekoppelt. Die Bindungsfrist bezeichnet die Zeit, für die sich der Arbeitnehmer nach einer bezahlten Fortbildung an den Arbeitgeber binden muss.

Eine solche Klausel muss nach Ansicht des Gerichts aber nach dem Grund des Ausscheidens differenzieren. Selbst wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann das in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen - zum Beispiel, wenn es um Mobbing geht. Das sei bei der vorliegenden Klausel nicht berücksichtigt worden. Sie war entsprechend unwirksam.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.