Gewerkschaft scheitert - keine Herausgabe von Mail-Adressen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gewerkschaften können von Unternehmen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Herausgabe der E-Mail-Adressen ihrer Beschäftigten verlangen. Arbeitgeber seien dazu nicht verpflichtet, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Rechtsstreit zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und dem Sportartikelhersteller Adidas (1 AZR 33/24). Ein Gerichtssprecher sprach von einer Grundsatzentscheidung, die Auswirkungen auf andere Gewerkschaften und Unternehmen habe. 

In der Verhandlung vor dem Ersten Senat von Gerichtspräsidentin Inken Gallner ging es darum, wie Gewerkschaften Arbeitnehmer erreichen können, die häufig mobil arbeiten und seltener als in der Vergangenheit an ihrem Arbeitsplatz im Betrieb anzutreffen sind. Bei Adidas können die Mitarbeiter nach Gerichtsangaben zum Teil zwischen 20 und 40 Prozent ihrer Wochenarbeitszeit mobil leisten. 

Digitaler Zugang in Zeiten von Homeoffice 

Die IG BCE wollte mit der Klage bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz nicht nur die Herausgabe dienstlicher E-Mail-Adressen von Beschäftigten für ihre Mitgliederwerbung und -information erreichen. Letztlich ging es ihr um ein digitales Zugangsrecht zu den Beschäftigten auch über unternehmensinterne digitale Portale. Die Gewerkschaft verwies bei ihren Forderungen auf ihre verfassungsrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit. 

Gallner machte bei der Urteilsverkündung deutlich, dass das Gericht «kollidierende Verfassungswerte» zu berücksichtigen hatte. Zudem fehle eine gesetzliche Regelung, auf die sich die Richter stützen könnten. 

Weiterhin gelte, dass Gewerkschaften betriebliche Mails nutzen könnten, wenn sie diese von Arbeitnehmern bekämen. Zudem hätten sie ein Zugangsrecht zu Unternehmen für ihre Mitgliederwerbung. 

Ein Vergleichsangebot, das Gallner mit einem möglichen Link zur Gewerkschaft auf der Intranetseite des Unternehmens machte, wurde von beiden Seiten abgelehnt. «Wir bedauern, dass es nicht zu einer Einigung auf niedrigem Level gekommen ist», sagte die Gerichtspräsidentin. Auch bei den Vorinstanzen in Bayern hatte die Gewerkschaft keinen Erfolg mit ihrer Klage auf digitalen Zugang. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.

Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli auf 86,6 Punkte gestiegen. Im Dienstleistungssektor verbesserte sich unter anderem die Stimmung der Reiseveranstalter, während auch Handel, Industrie und Bau positivere Erwartungen meldeten.