Gibt es eine Pflicht zur Dienstreise?

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Dienstreisen polarisieren: Für die einen sind eine willkommene Ablenkung vom öden Arbeitsalltag, manchmal sogar ein Statussymbol. Andere hingegen können sich mit der Idee, ständig für den Arbeitgeber auf Achse zu sein, wenig anfreunden. Sei es, weil es ihr Privatleben negativ beeinflusst oder weil die Reisekostenabrechnung lästig ist. Aber können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sich weigern, eine Dienstreise anzutreten?

«Das kommt darauf an, ob der Arbeitsort im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, dass er auch Dienstreisen ausschließt», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zusätzlich können solche Reisen auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In beiden Fällen dürfen Arbeitgeber sie dann nicht anordnen. 

Umgekehrt heißt das: Sind Dienstreisen nicht ausgeschlossen, können Beschäftigte sie in der Regel nicht ohne Konsequenzen, etwa einer Abmahnung, verweigern.

Die Dienstreise kann im Einzelfall verweigert werden

Auch wenn ein Arbeitgeber eine Dienstreise anordnen darf, dürfen dabei nicht einfach die Umstände, die das für die Arbeitnehmer verursachen kann, ignoriert werden. Arbeitgeber müssen nach billigem Ermessen handeln - also nicht beliebig oder einseitig.

So müssen berechtigte Belange des betroffenen Arbeitnehmers oder der betroffenen Arbeitnehmerin - etwa die Betreuung von Kindern oder gesundheitliche Bedenken - bei der Anordnung einer Dienstreise berücksichtigt werden, erklärt die Fachanwältin. Sofern der Arbeitsvertrag Dienstreisen nicht ausschließt, muss also jedes Mal im Einzelfall geprüft werden, ob die Reise zumutbar ist oder nicht.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

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