Glühwein ohne Alkohol darf jetzt auch so heißen

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Anstelle von «Glühpunsch» oder «Winterzauber» kann jetzt «alkoholfreier Glühwein» ausgeschenkt werden. Glühweinvarianten aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein dürfen seit diesem Jahr nach einer EU-Rechtsänderung auch als «alkoholfreier Glühwein» verkauft werden, teilte das Deutsche Weininstitut (DWI) im rheinhessischen Bodenheim mit. Voraussetzung ist ein Alkoholgehalt unter 0,5 Volumenprozent. 

Bisher mussten «Fantasienamen» gewählt werden

«Bis dato mussten diese Produkte unter Fantasienamen angeboten werden, weil Glühwein nach dem Gesetz einen Mindestalkoholgehalt von sieben Volumenprozent aufweisen musste», erläuterte DWI-Sprecher Ernst Büscher. «Mit dieser Neuregelung kann man alkoholfreie Glühweine nun leichter von anderen weihnachtlich gewürzten Heißgetränken ohne Alkohol unterscheiden.» 

Gesetzlich gesehen bleibt Glühwein aber ein «aromatisiertes weinhaltiges Getränk» und ist kein Wein im klassischen Sinne - weder mit noch ohne Alkohol, sagte Büscher. «Denn bei der Weinbereitung ist jeglicher Zusatz von Aromen verboten.»

Zutaten unterscheiden sich nicht - Haltbarkeit ist aber kürzer

Die Zutaten für die alkoholfreien Glühweinalternativen unterscheiden sich in der Regel nicht vom klassischen Glühwein. Typische Gewürze sind Zimt, Nelken, Sternanis sowie Orangen- oder Zitronenschalen. «Mit ihrer intensiven Aromatik und der deutlichen Süße kommen die alkoholfreien Glühweinvarianten dem Original geschmacklich sehr nahe», sagt Büscher.

Ein Unterschied bestehe aber in der Haltbarkeit, die im Gegensatz zu klassischen Glühweinen auf dem Etikett angegeben sein müsse. «Einmal geöffnet sollte die Flasche zügig getrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.» (dpa)


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