Grundsatzurteil: Urlaub verjährt nicht automatisch - Arbeitgeber müssen warnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Arbeiter und Angestellte kann sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein Blick auf verjährt geglaubte Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren lohnen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden am Dienstag in Erfurt, dass Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren verjährt, wenn Arbeitgeber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Sie setzten damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von September in deutsches Recht um und stärken damit die Arbeitnehmerrechte.

Arbeitgeber müssen aktive Rolle spielen

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 266/20) müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf bestehende Urlaubsansprüche hinweisen und warnen, dass sie verfallen, wenn kein Urlaubsantrag gestellt wird. Sehen sie tatenlos zu, kann Urlaub oder Resturlaub auch noch Jahre später beansprucht werden. Eine dreijährige Verjährungsfrist beginne «erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat», erklärte das Gericht.

Die Fälle

Verhandelt wurden zwei Fälle aus Nordrhein-Westfalen: In einem ging es um 101 wegen Arbeitsüberlastung nicht genommene Urlaubstage einer Steuerfachangestellten aus mehreren Jahren. Im anderen um 14 Tage Resturlaub einer Krankenhausangestellten nach deren langwieriger Krankheit, die verfallen sollten.

Viele Klagen möglich

Ob das Urteil zu einer Klagewelle führt - darüber gehen die Meinungen von Arbeitsrechtlern auseinander, auch darüber, wie lange zurückgeblickt werden kann. Das Gericht ließ den Zeitraum offen. Er fürchte, «dass es nun zu zahlreichen Klagen zu lange beendeten Arbeitsverhältnissen kommt», sagte der Anwalt der Arbeitgeberseite in der Verhandlung. «Viele Arbeitnehmer haben bei laufenden Arbeitsverhältnissen Angst, ihre Rechte durchzusetzen», so der Anwalt einer Klägerin. In den beiden Fällen ging es um Urlaubsansprüche, die bis zum Jahr 2014 zurückreichten.

Die Bedeutung des Urteils

Die höchstrichterliche Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer - ihre Position ist bei Streit um nicht genommenen Urlaub gestärkt. «Oft ist das der Fall bei einem Jobwechsel oder wenn ein Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund aufgelöst wird», sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing. «Bisher haben sich einige Arbeitgeber auf die Verjährungsfrist von drei Jahren verlassen - aber die gilt nun nicht mehr automatisch.»

Regeln für Verfall sowie Verjährung von Urlaub

Bei Kontroversen um die Verjährung von Urlaub gelten nun ähnliche Regeln, die das Bundesarbeitsgericht bereits 2019 zu der Frage aufgestellt hat, wann Urlaub verfällt. Erstmals nahmen sie damals die Arbeitgeber in die Pflicht, aktiv zu werden: Sie müssten ihre Beschäftigten «klar und rechtzeitig» auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit den Entscheidungen schlossen die Richter eine Lücke im Bundesurlaubsgesetz, das zu diesen Fragen keine Aussagen trifft. Ganz grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Deutschland laut Gesetz angehalten, ihren Urlaub möglichst im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.

Europäischer Gerichtshof stellte Weichen

Das Bundesarbeitsgericht hatte die beiden Fälle aus NRW vor seiner Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Er sollte prüfen, ob europäisches Recht eine Verjährung des Urlaubsanspruchs gestatte, «wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch auszuüben». Die Entscheidung im September war eindeutig: Nein, sagte der Gerichtshof in Luxemburg. Urlaub könne nicht verjähren oder bei langer Krankheit verfallen, wenn Arbeitgeber ihren Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkämen, so der EuGH. Das wurde nun in deutsches Recht umgesetzt. «Es wird nicht die allerletzte Entscheidung sein zum Urlaubsrecht», sagte der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel in der Verhandlung.

Urlaub nach langwieriger Krankheit

Grundsätzlich gilt nach Angaben von Arbeitsrechtler Thüsing, dass Urlaub bei langwieriger Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt. Diesen Grundsatz bestätigte das Gericht am Dienstag. Allerdings kommt es nicht zum Urlaubsverfall, wenn Arbeitnehmer im betreffenden Jahr zumindest teilweise gearbeitet haben und ihr Chef seine Informationspflichten verletzte. Arbeitgeber hätten Mitwirkungsobliegenheiten und ein Interesse, dass sich Urlaub nicht anstaue und bezahlte Erholungszeiten eingehalten würden.

Weitere Informationen


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.