Gutschriftenaktion der GEMA läuft weiter

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Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), in der sich unter anderem DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände und Organisationen zusammengeschlossen haben, hatte sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und damit verbundener, abgesagter Veranstaltungen und geschlossener Betriebe bei der GEMA für eine Rückerstattung der meist schonn Anfang 2020 gezahlten GEMA-Gebühren eingesetzt. 

Die GEMA startete daraufhin im Herbst 2020 eine große Erstattungs- bzw. Gutschriftenaktion, an der sich bis zum heutigen Tage über 200.000 Musiknutzer beteiligt haben.

Auch für die in 2021 behördlich veranlassten Schließungszeiten können Verbandsmitglieder über das GEMA-Portal weiterhin Erstattungen und Gutschriften beantragen. Die von der GEMA im Dezember und im Januar gestellten Rechnungen waren offenbar systembedingt erforderlich, weil die GEMA erst nach Vorlage einer Rechnung eine Gutschrift für behördlich veranlasste Schließungszeiten ausstellen kann.

Die im letzten Jahr geführten Tarifverhandlungen führten dazu, dass sich die meisten Tarife ab dem 1. Januar 2021 erhöhten. Bei Veranstaltungen im Freien konnte laut Verband eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Bisher sah der Tarif Gebühren nur für bis zu 500 Quadratmeter vor. Ab sofort können jedoch kleine Veranstaltungen auch nach den Stufen bis 100 Quadratmeter, bis Quadratmeter und bis 300 Quadratmeter abgerechnet werden.

Einige Veranstalter führen zudem auch in 2021 Auto(kino)-Disco´s durch, um so Corona-bedingte Einnahmeausfälle ein wenig zu kompensieren. Mit der GEMA konnte laut Verband vereinbart werden, dass bis zum 31. Dezember 2021 derartige Events als konzertähnliche Veranstaltungen abgerechnet werden.


 

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