Haben Beschäftigte nach Elternzeit Anspruch auf alte Position?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Nimmt man Elternzeit, bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber bestehen, auch wenn man in dieser Zeit nicht arbeitet - und es gibt einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist in Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Doch hat man nach der Elternzeit eigentlich Anspruch darauf, in derselben Position beschäftigt zu werden wie zuvor?

Grundsätzlich ja. «Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber aber durchaus bestimmte Änderungen an Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit durchsetzen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das gilt für alle Beschäftigten - und ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt. «Hier gelten bei Rückkehr aus der Elternzeit keine Besonderheiten», so Bredereck. «Was der Arbeitgeber vor oder während der Elternzeit hätte anordnen können, kann er auch hinterher.»

Blick in den Arbeitsvertrag hilft

Theoretisch kann der Arbeitgeber Beschäftigten, die aus der Elternzeit zurückkehren, also eine andere, gleichwertige Stelle im Unternehmen zuweisen, zum Beispiel in einer anderen Filiale oder mit anderen Aufgaben. Die Grenze sei aber immer der jeweilige Arbeitsvertrag, so Bredereck. «Wer als Bäcker eingestellt wurde, muss nicht als Schuster arbeiten.»

Wie stark die Tätigkeiten nach der Elternzeit von den Aufgaben zuvor abweichen können, hängt entscheidend davon ab, wie eng der Arbeitsvertrag das jeweilige Tätigkeitsfeld umschreibt. Enthält er etwa konkrete Angaben, dass man für eine bestimmte Abteilung beschäftigt wird, kann der Arbeitgeber einen auch nach der Elternzeit nicht einfach versetzen.

«Der Arbeitgeber darf auch nicht diskriminieren, maßregeln oder willkürlich ungleichbehandeln», so Bredereck. Würde man durch die neue Position weniger verdienen, ist das ebenfalls nicht zulässig. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.

Wenn ein Mitarbeiter fahrig und verändert zur Arbeit erscheint, kann das viele Gründe haben - einer davon könnten Drogen sein. Doch was kann der Chef dann tun, um Gewissheit zu haben? Darf er Angestellte zu einem Drogentest zwingen?

Erstmals seit Monaten haben wieder weniger Unternehmen in Deutschland Insolvenz beantragt. Auch die Zahl der Verbraucherpleiten sank deutlich. Der wirtschaftliche Druck trifft Branchen jedoch unterschiedlich hart.

Der Anteil befristeter Jobs geht zurück. Es trifft aber weiterhin vor allem Menschen am Anfang ihres Berufslebens. Gegen den geplanten Ausbau der Befristungsmöglichkeiten hat sich Widerstand formiert.

Viele Unternehmen in Deutschland rechnen durch den Einsatz von KI mit sinkenden Löhnen in den kommenden fünf Jahren. Jüngere Arbeitnehmer sind besonders häufig betroffen.

Der Tag der Linkshänder macht auf die alltäglichen Hürden von Linkshändern in einer auf Rechtshänder ausgerichteten Welt aufmerksam. Besonders hoch sind die im Job. Diese Hilfen stehen Linkshändern zu

Die deutsche Hauptstadt hat mit Blick auf den Tourismus im ersten Halbjahr weiter an Anziehungskraft verloren, insbesondere bei Gästen aus dem Ausland. Bei Touristen aus Deutschland entwickelten sich die Zahlen hingegen positiv.

Illegale Tricks zur Umgehung des Mindestlohns haben Beschäftigte, Sozialkassen und den Fiskus nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds binnen zehn Jahren bis zu 64 Milliarden Euro gekostet.