Haben Mitarbeiter Anspruch auf ein Feedbackgespräch?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Jahreswechsel ziehen wir auch im Berufsleben gerne Bilanz: Auf welche Erfolge können wir zurückblicken, was war gut, was schlecht? Hilfreich ist dafür auch direktes Feedback der Führungskraft. Aber haben Beschäftigte eigentlich Anspruch auf ein bewertendes Gespräch mit ihren Vorgesetzten?

Grundsätzlich gilt: Einen Anspruch auf ein solches Gespräch gibt es nicht. «Es ist nicht etwa eine ungeschriebene Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, dass zum Beispiel alle drei Monate ein Feedbackgespräch mit der Führungskraft stattfindet», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Es gibt aber Fälle, in denen sich der Anspruch auf Feedback von der Führungskraft zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben kann. «Gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa Zielvereinbarungen, bei denen der Grad der Zielerreichung mit Bonuszahlungen hinterlegt ist, dann ist das Feedbackgespräch in der Betriebsvereinbarung geregelt», sagt der Fachanwalt.

Gleichbehandlung: Anspruch auf Feedback?

Meyer gibt darüber hinaus zu bedenken: «Gibt es keinerlei Feedback, kann das für den Arbeitgeber unter Umständen zum Problem werden.» Erhält ein Arbeitnehmer nie Rückmeldung vom Arbeitgeber zu seinen potenziell schlechten Leistungen oder Pflichtverletzungen, kann ein Gericht im Streitfall womöglich entscheiden, dass es für eine Abmahnung oder eine Kündigung aus diesem Grund zu früh war. «Wenn ein Arbeitgeber gut beraten ist, wird er regelmäßig mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sprechen», so Meyer.

Nicht zuletzt bleibt ein Szenario, in dem sich ein Anspruch auf regelmäßige Feedbackgespräch aus Gleichbehandlungsgrundsätzen ergibt. «Das ist denkbar, wenn neun von zehn Beschäftigten im Team routinemäßig zum Feedbackgespräch mit der Führungskraft eingeladen werden», so Meyer. Die Person, die dieses Angebot nicht bekommt, kann aus Gründen der Gleichbehandlung dann unter Umständen auf die gleichen Routine-Termine bestehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sozialforscher und Arbeitsmarktexperten stellen die gängigen Narrative vom unüberbrückbaren Generationenkonflikt auf dem Arbeitsmarkt infrage. ntgegen verbreiteter Vorurteile legen Forscher dar, dass sich die Generationen in ihrem Engagement, ihren Wünschen zur Arbeitszeit und vor allem in ihren zentralen beruflichen Werten oft ähnlicher sind als gedacht.

Nach Einschätzung der Forscherin Johanna Böttcher von der Universität Vechta zeigen deutsche Konsumenten Interesse an Fisch aus dem Labor. Entscheidend über die Akzeptanz seien unter anderem Geschmack, Geruch und Textur sowie der Preis, sagte Böttcher vor Beginn eines Fischwirtschaftsgipfels in Hamburg. 

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.