Handy-Verbot am Arbeitsplatz – ist das rechtens?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Handy am Arbeitsplatz auf dem Tisch liegen haben oder mal draufschauen, wenn eine Nachricht reinkommt? Was in einigen Unternehmen etwas ganz Normales ist, wird an anderen Arbeitsplätzen vielleicht sogar verboten. Doch darf der Chef oder die Chefin überhaupt ein Handyverbot anordnen?

Grundsätzlich gilt laut Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley: «Der Arbeitgeber darf die Arbeitspflicht konkretisieren und das Arbeitsverhalten regeln.» Dazu gehört auch, dass er die Nutzung von Handys oder anderen potenziellen «Störquellen» während der Arbeitszeit einschränken kann. Insbesondere kann er vorschreiben, dass Handys am Arbeitsplatz nur im lautlosen Modus verwendet werden dürfen, um Ablenkungen zu vermeiden.

Kamerafunktion: Smartphone-Verbot häufig zulässig 

Ein weiterer Aspekt ist die Kamerafunktion von Handys. Die kann den Arbeitgeber berechtigterweise dazu veranlassen, die Nutzung von Handys im Betrieb zu verbieten, um unerwünschte Aufnahmen zu verhindern. Da heute fast alle Smartphones eine Kamera haben, kann dies laut Schulze Zumkley de facto einem Handyverbot gleichkommen.

Übrigens: Auch der Betriebsrat hat einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 1 ABR 24/22) zufolge kein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage. Das Gericht entschied, dass das Arbeitsverhalten, welches mitbestimmungsfrei ist, im Vordergrund steht und somit kein Mitbestimmungsrecht beim Handyverbot besteht, so Schulze Zumkley.

Müssen Arbeitnehmer im Notfall über ihr Handy erreichbar sein?

Eine Ausnahme wird manchmal beim Thema Erreichbarkeit in Notfällen diskutiert. Hier muss der Arbeitnehmer jedoch nicht zwingend über sein eigenes Handy erreichbar sein, sondern kann laut Schulze Zumkley über den Telefonanschluss des Unternehmens kontaktiert werden. 

Fest steht aber: In den Pausen darf der Arbeitgeber die Nutzung des Handys nicht verbieten. Er kann jedoch festlegen, dass das Handy nur in bestimmten Bereichen wie dem Pausenraum oder außerhalb des Betriebsgeländes genutzt werden darf.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.