Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Oberschenkel kleben am Stuhl fest, die Hand flutscht schwitzend von der Maus: Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Hause schicken, wenn es am Arbeitsplatz sehr heiß ist?

In der Regel erst einmal nicht, erklärt der DGB Rechtsschutz. Grundsätzlich gibt es demnach kein «Hitzefrei».

Arbeitgeber haben nach Paragraf 618 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zwar gewisse Schutzpflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Die Hürden seien aber hoch, heißt es beim DGB Rechtsschutz: Allein die Tatsache, dass jemand Hitze als unangenehm empfindet, ist noch kein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Schutzpflichten.

Maximal 26 Grad - mit Ausnahmen

Etwas konkreter regelt die Arbeitsstättenverordnung, wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf. Demnach muss die Temperatur «gesundheitlich zuträglich» sein. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor.

Liegt die Außentemperatur aber darüber, darf ausnahmsweise auch die Lufttemperatur im Innenraum höher sein. In der Regel muss der Arbeitgeber erst bei über 30 Grad Celsius Lufttemperatur im Raum tätig werden und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Gegenmaßnahmen von Jalousien bis zu kalten Getränken

Dazu zählen etwa Jalousien, eine ausreichende Lüftung in den Morgenstunden, Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen. Nicht zuletzt können Arbeitszeiten angepasst werden. Hier muss jedoch gegebenenfalls der Betriebsrat zustimmen. Sollte all das nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Getränke bereitzustellen oder Kleidungsvorschriften zu lockern.

Erst bei 35 Grad Raumtemperatur geht man davon aus, dass die Arbeit nicht mehr möglich ist. Dann können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber immer noch nicht einfach nach Hause gehen. Sie müssen dann etwa gegebenenfalls auf andere Räumlichkeiten ausweichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.