Wer beruflich auswärts unterwegs ist, bekommt jetzt eine höhere Verpflegungspauschale. Bei Dienstreisen von mehr als acht Stunden pro Tag können seit Jahresanfang 14 Euro pro Tag für die Verpflegung angesetzt werden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Vorher waren es 12 Euro.
Bei einer ganztägigen beruflich bedingten Abwesenheit mit Übernachtung verdoppelt sich die Verpflegungspauschale auf jetzt 28 Euro (vorher 24 Euro). Für den Anreise- und Abreisetag kommt wieder die halbierte Pauschale von 14 Euro dazu. Üblicherweise zahlt der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale steuerfrei aus.
Sollte das nicht der Fall sein, können Steuerpflichtige diese im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dies kommt beispielsweise auch bei langen Anfahrten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer privat durchgeführten Weiterbildung zum Tragen, die berufliche Vorteile mit sich bringt.
Wer die Pauschale einfordert, sollte seine beruflich bedingte Fahrt jedoch gegenüber dem Finanzamt belegen können. Das können beispielsweise Schriftstücke, Teilnahmebestätigungen, Hotelrechnungen oder Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch sein.