Homeoffice statt Büro: Jeder fünfte Berufstätige würde umziehen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Haus im Grünen, kürzere Wege zu den Verwandten oder mehr Platz für weniger Geld: Jeder fünfte Berufstätige (21 Prozent) würde umziehen, wenn er in Zukunft größtenteils im Homeoffice arbeiten könnte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.503 Erwerbstätigen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Am größten ist der Wunsch zum Umziehen bei den jüngeren Berufstätigen. Unter den 16- bis 24-Jährigen erwägt mehr als jeder Dritte (35 Prozent) einen Umzug. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es knapp drei von zehn (29 Prozent). Am geringsten ist die Umzugsneigung bei älteren Berufstätigen zwischen 45 und 59 Jahren (15 Prozent) sowie ab 60 Jahren (11 Prozent).

„In der Corona-Krise hat flexibles Arbeiten einen kräftigen Schub erfahren und wird auch nach der Pandemie die neue Normalität in der Arbeitswelt prägen. Durch den dauerhaften Trend zum Homeoffice sind viele Berufstätige weniger stark auf einen Wohnort in der Nähe des Arbeitgebers angewiesen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Der Homeoffice-Boom stellt nicht nur neue Anforderungen an Beschäftigte und Arbeitgeber, er kann auch Druck von stark verdichteten Städten nehmen und mäßigend auf die Wohnkosten wirken.“

Wer Homeoffice machen darf und dann umzuziehen will, möchte damit vor allem seine Wohnsituation verbessern. Vier von zehn (39 Prozent) nennen als möglichen Umzugsgrund, im Grünen wohnen zu wollen. Dem steht ein Viertel gegenüber, das in einer attraktiveren Stadt wohnen möchte (23 Prozent). Drei von zehn (28 Prozent) wollen näher bei Freunden oder der Familie sein und würden deshalb umziehen, wenn sie überwiegend im Homeoffice arbeiten könnten.

Neben Wohnlage und sozialen Kontakten spielen auch finanzielle Überlegungen eine Rolle. Jeder Fünfte möchte in diesem Fall Miete sparen (20 Prozent) oder mehr Wohnraum für weniger Geld zur Verfügung haben (19 Prozent). Nur 1 Prozent gibt an, umziehen zu wollen, um ein eigenes Arbeitszimmer einrichten zu können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.