Hund ist Trumpf: Arbeitgeber dürfen Arbeitszeit nicht willkürlich ändern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten seiner Beschäftigten ändern. Dabei muss er aber in angemessener Weise die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Stehen triftige Gründe entgegen, muss der Mitarbeiter die Umstellung nicht akzeptieren. Ein Haustier ist ein solcher Grund.

So hat das Arbeitsgericht Hagen (AZ: 4 Ca 1688/20) einem Teilzeitbeschäftigten Recht gegeben, der nicht akzeptieren wollte, dass er freitags anstelle von fünf Stunden fortan sieben Stunden bei der Arbeit verbringen sollte. Der Grund: Der Mitarbeiter hatte sich mit seiner voll berufstätigen Frau so abgestimmt, dass er den Haushalt macht, in der Mittagszeit den Hund versorgt und sich - wenn nötig - um den 80-jährigen Schwiegervater kümmert.

Kosten für Hundesitter sind dem Kläger nicht zuzumuten

Weil sich durch die Arbeitszeitverlängerung des Mannes am Freitag die Arbeitszeiten von montags bis donnerstags verkürzt hätten, akzeptierte das Gericht die Argumente Haushalt und Versorgung des Schwiegervaters nicht - immerhin hätten wichtige Termine vor dem Freitag abgearbeitet werden können. Der Tierschutz wurde dem Mann hingegen zu seinen Gunsten ausgelegt. Denn nach Ansicht des Gerichts ist einem Hund nicht zuzumuten, sieben Stunden zuzüglich Wegzeiten alleine zu bleiben.

Zwar sei es eine Option gewesen, den Hund zu einem Sitter zu geben. Diese Kosten seien dem Kläger jedoch nur dann aufzulasten gewesen, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorgelegen hätten. Weil der Arbeitgeber jedoch für einen ähnlichen Zeitraum wie den vom Kläger präferierten noch Arbeitskräfte gesucht hat, sah das Gericht das nicht als gegeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?