Hund ist Trumpf: Arbeitgeber dürfen Arbeitszeit nicht willkürlich ändern

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten seiner Beschäftigten ändern. Dabei muss er aber in angemessener Weise die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Stehen triftige Gründe entgegen, muss der Mitarbeiter die Umstellung nicht akzeptieren. Ein Haustier ist ein solcher Grund.

So hat das Arbeitsgericht Hagen (AZ: 4 Ca 1688/20) einem Teilzeitbeschäftigten Recht gegeben, der nicht akzeptieren wollte, dass er freitags anstelle von fünf Stunden fortan sieben Stunden bei der Arbeit verbringen sollte. Der Grund: Der Mitarbeiter hatte sich mit seiner voll berufstätigen Frau so abgestimmt, dass er den Haushalt macht, in der Mittagszeit den Hund versorgt und sich - wenn nötig - um den 80-jährigen Schwiegervater kümmert.

Kosten für Hundesitter sind dem Kläger nicht zuzumuten

Weil sich durch die Arbeitszeitverlängerung des Mannes am Freitag die Arbeitszeiten von montags bis donnerstags verkürzt hätten, akzeptierte das Gericht die Argumente Haushalt und Versorgung des Schwiegervaters nicht - immerhin hätten wichtige Termine vor dem Freitag abgearbeitet werden können. Der Tierschutz wurde dem Mann hingegen zu seinen Gunsten ausgelegt. Denn nach Ansicht des Gerichts ist einem Hund nicht zuzumuten, sieben Stunden zuzüglich Wegzeiten alleine zu bleiben.

Zwar sei es eine Option gewesen, den Hund zu einem Sitter zu geben. Diese Kosten seien dem Kläger jedoch nur dann aufzulasten gewesen, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorgelegen hätten. Weil der Arbeitgeber jedoch für einen ähnlichen Zeitraum wie den vom Kläger präferierten noch Arbeitskräfte gesucht hat, sah das Gericht das nicht als gegeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.