Jahresbilanz des Zolls zu Schwarzarbeit in Hotels und Restaurants

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zieht trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021: Die rund 8.000 Beschäftigten haben bundesweit über 120.300 Strafverfahren (2020: 105.000, 2019: 115.000) und rund 32.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von rund 790 Millionen Euro auf.

Arbeit der FKS während der Corona-Pandemie

Zahlreiche Branchen (zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, sodass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt wurden.

Es wurden bundesweit insgesamt rund 48.000 Arbeitgeber geprüft (2020: 45.000, 2019: 55.000). Damit wird deutlich, dass es der FKS trotz der anhaltenden schwierigen Pandemiebedingungen gelungen ist, sich dem Niveau der Vorjahresergebnisse zu nähern.

Durch die Ermittlungen der FKS wurden kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden insgesamt rund 113.000 Strafverfahren abgeschlossen (2020: 107.000, 2019: 116.000).

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz, unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern, durchgeführt.

"Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Ich bin stolz darauf, dass es den Beschäftigten der FKS gelungen ist, den Verfolgungsdruck trotz der weiterhin schwierigen Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten", so die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS hat im Jahr 2021 über 3.200 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2020: 4.300, 2019: 5.000). Zudem konnten über 3.700 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden (2020: 4.500, 2019: 4.600).

"Durch ihre umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeit trägt die FKS auch entschieden dazu bei, dass die gesetzlichen Mindestentgeltvorschriften eingehalten werden", erklärt Dr. Tino Igelmann, der bei der Generalzolldirektion für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständige Direktionspräsident. "Kommt es dennoch zu Verstößen, drohen Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Mindestarbeitsbedingungen nicht gewähren, neben empfindlichen Geldbußen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen."

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Bilanz 2021 zum Hotel- und Gaststättengewerbe

  • Prüfung von Arbeitgebern: 5.606
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.119
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.443
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 4.278
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 470
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 6.399
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 662
  • Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen: 31.186.959 Euro

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.