Jahresbilanz des Zolls zu Schwarzarbeit in Hotels und Restaurants

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zieht trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021: Die rund 8.000 Beschäftigten haben bundesweit über 120.300 Strafverfahren (2020: 105.000, 2019: 115.000) und rund 32.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von rund 790 Millionen Euro auf.

Arbeit der FKS während der Corona-Pandemie

Zahlreiche Branchen (zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, sodass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt wurden.

Es wurden bundesweit insgesamt rund 48.000 Arbeitgeber geprüft (2020: 45.000, 2019: 55.000). Damit wird deutlich, dass es der FKS trotz der anhaltenden schwierigen Pandemiebedingungen gelungen ist, sich dem Niveau der Vorjahresergebnisse zu nähern.

Durch die Ermittlungen der FKS wurden kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden insgesamt rund 113.000 Strafverfahren abgeschlossen (2020: 107.000, 2019: 116.000).

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz, unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern, durchgeführt.

"Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Ich bin stolz darauf, dass es den Beschäftigten der FKS gelungen ist, den Verfolgungsdruck trotz der weiterhin schwierigen Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten", so die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS hat im Jahr 2021 über 3.200 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2020: 4.300, 2019: 5.000). Zudem konnten über 3.700 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden (2020: 4.500, 2019: 4.600).

"Durch ihre umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeit trägt die FKS auch entschieden dazu bei, dass die gesetzlichen Mindestentgeltvorschriften eingehalten werden", erklärt Dr. Tino Igelmann, der bei der Generalzolldirektion für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständige Direktionspräsident. "Kommt es dennoch zu Verstößen, drohen Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Mindestarbeitsbedingungen nicht gewähren, neben empfindlichen Geldbußen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen."

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Bilanz 2021 zum Hotel- und Gaststättengewerbe

  • Prüfung von Arbeitgebern: 5.606
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.119
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.443
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 4.278
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 470
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 6.399
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 662
  • Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen: 31.186.959 Euro

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.